Prozessauftakt in Bonn Stiefvater bestreitet vor Gericht Schüsse auf Elfjährigen in Bockeroth

Königswinter · Vor dem Bonner Landgericht hat jetzt das Verfahren um die Schüsse auf einen Elfjährigen im Königswinterer Ortsteil Bockeroth im April 2021 begonnen. Die Staatsanwaltschaft will den Stiefvater des Kindes unter anderem wegen versuchten Mordes belangen.

Vor Gericht: Der Angeklagte soll einen Jungen bei Schießübungen im Keller verletzt und ihn anschließend zur Vertuschung nach draußen zum Spielen geschickt haben.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Der Verteidiger gab sich betont emotional und ließ keinen Zweifel daran, dass er den angeklagten Familienvater für unschuldig hält: Die Vorwürfe wögen schwer und würden auch im Falle eines Freispruchs für lange Zeit an seinem Mandanten „kleben bleiben“, sagte Rechtsanwalt Uwe Krechel am Freitag vor dem Landgericht Bonn. Vor der 8. Großen Jugendkammer unter dem Vorsitz von Volker Kunkel hat jetzt das Verfahren um die Schüsse aus einem Luftgewehr begonnen, bei dem am 8. April 2021 im Königswinterer Ortsteil Bockeroth ein Elfjähriger lebensgefährlich verletzt worden war. Vor Gericht steht der 33-jährige Stiefvater, der den Jungen bei Schießübungen im Keller verletzt und ihn anschließend zur Vertuschung nach draußen zum Spielen geschickt haben soll. Die Anklage lautet auf schwere Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie versuchten Mord durch Unterlassen.

Nach dem Ende des ersten Verhandlungstages bleiben zunächst viele Fragen ungeklärt. Der Angeklagte ist mit der Mutter des Opfers verheiratet, das Paar hat drei weitere gemeinsame Kinder. Direkt nach der Verlesung der Anklage skizzierte der 33-jährige Vater den schicksalhaften Tag aus seiner Perspektive. Es sei ein völlig normaler Tag gewesen, er sei bis Mittag seinem Job als Haustechniker nachgegangen und habe sich dann wegen eines anstehenden Arztbesuchs seiner Frau um die vier Kinder gekümmert. Nach dem Mittagessen seien die beiden Älteren mit zwei Freunden zum Spielen vor die Tür gegangen, das jüngste Kind habe er zum Schlafen gelegt und sein Stiefsohn habe in seinem Zimmer gespielt.

Drei „merkwürdige, blutende Wunden“

Seine Schwiegermutter sei bei ihnen gewesen und habe eine Lampe aus ihrem benachbarten Wohnhaus geholt, die er dann genau vor dem Fenster des Kinderzimmers des Elfjährigen montiert habe. Dabei habe er den Jungen durch die Scheibe gesehen und sei daher sicher, dass das Kind weder im Haus umhergegangen noch nach draußen gegangen sein könne. Später habe er dem Jungen dann eine Jacke gegeben und das von Autismus betroffene Kind sei nach draußen gegangen, um mit den Geschwistern und Nachbarskindern zu spielen.

Als der Elfjährige nach Hause zurückkam, habe er ihm drei merkwürdige, blutende Wunden gezeigt. Er habe sie mit seiner Schwiegermutter gemeinsam gereinigt und mit einem Pflaster versorgt, man habe noch zusammen über die Ursache gerätselt, sei aber zu keinem Ergebnis gelangt. Erst beim gemeinsamen Abendessen – die Mutter war in der Zwischenzeit nach Hause zurückgekehrt – sei aufgefallen, dass der Junge plötzlich „kreidebleich“ geworden sei und nun auch über Schmerzen klagte. Seine Frau habe daraufhin einen Rettungswagen gerufen. Ihr Sohn sei zunächst in die Sankt Augustiner Kinderklinik und kurze Zeit später in das Bonner Universitätsklinikum gebracht worden.

Verteidiger bezeichnet LKA-Gutachten als „Murks“

Erst hier wurde klar, so der Vater, dass das Kind eine Schussverletzung erlitten habe. Eines der Projektile, ein sogenannter Spitzdiabolo, soll Rippen, Lunge und Zwerchfell durchdrungen und sich in den Darm gebohrt haben. Das zweite Projektil befand sich direkt unter der Haut, das dritte soll abgeprallt sein. Noch in der Nacht bekam die Familie Besuch von der Polizei, der Vater zeigte sich, wie einer der Beamten als Zeuge bestätigte, sehr kooperativ und bejahte die Frage, ob er eine Waffe besäße. Er zeigte den Polizisten sein Luftgewehr, das sich seinen Angaben nach in einem abgeschlossenen Queue-Schrank in seinem Billardzimmer im Keller befand.

Dass es sich dabei um die Tatwaffe handeln könnte, schloss Anwalt Krechel aus: Die Waffe habe eine derart geringe Durchschlagskraft, dass die Schüsse aus maximal zehn bis 15 Zentimetern hätten abgefeuert werden müssen. Außerdem könne man mit der Waffe nur jeweils einen Schuss abgeben, bevor der Lauf zurückgeklappt und eine neue Patrone eingelegt werden müsse. Als „Murks“ bezeichnete der Anwalt daher ein LKA-Gutachten, in dem die Waffe als mögliche Tatwaffe identifiziert worden sein soll. Weder, warum das Opfer seelenruhig ein notwendiges Nachladen abgewartet haben solle, noch der Schusswinkel, bei dem der Täter sich in unmittelbarer Nähe seines Opfers auf einen Stuhl oder etwas Ähnliches hätte stellen müssen, sei in irgendeiner Weise nachvollziehbar.