Entschädigung am „Veußeler Dom“ Streit um Kapelle: Stadt Königswinter wehrt sich gegen Vorwürfe aus Vinxel

Vinxel · Die Kritik des Kapellenvereins Vinxel bezüglich angeblich ausstehender Entschädigungszahlungen durch den Verkauf von Grundstücken des Vereins, um den Erhalt der Vinxeler Kapelle, zu finanzieren, weist die Stadt Königswinter jetzt vehement zurück.

 Um den Erhalt der Vinxeler Kapelle fürchten viele Vinxeler, wenn das Großbauprojekt „Neue Mitte Vinxel“ starten wird.

Um den Erhalt der Vinxeler Kapelle fürchten viele Vinxeler, wenn das Großbauprojekt „Neue Mitte Vinxel“ starten wird.

Foto: Frank Homann

Der „Veußeler Dom“ beschäftigt weiter die Gemüter. Wie berichtet, übt der Kapellenverein Vinxel Kritik an der Stadt. Die wiederum verweist „in der Öffentlichkeit kursierende Behauptungen, die Stadt habe im Zuge der Umwandlung des Gemeindegliedervermögens (Neubaugebiet „Lange Hecke“) in freies Gemeindevermögen eine vorgeschriebene Entschädigungszahlung nicht geleistet“, ins Reich der Fantasie. „Dem widersprechen wir sehr deutlich“, teilt die Stadt mit.

Richtig sei, dass beim genannten Umwandlungsverfahren, an dem laut Stadt das städtische Rechtsamt sowie die Kommunalaufsicht beteiligt gewesen seien, der Kapellenverein entschädigt werden sollte. Ein Entschädigungsbetrag von 50 000 Mark sollte dafür als Stiftungskapital angelegt werden. Die Zinserträge aus dem Stiftungskapital, die deutlich über den erzielbaren landwirtschaftlichen Pachten gelegen hätten, sollten dann dem Vereinszweck – Unterhaltung und Pflege der Kapelle – dienen. Darüber hinaus sei vereinbart worden, dass sich die Stadt verpflichtet, die Instandsetzung für den Dachstuhl bei Bedarf zu tragen.

Laut Stadt hatte Kapellenverein kein Interesse an Stiftungsgründung

Die Lösung kam nicht zustande, so die Stadt. Denn: Im September 2001 habe der Vorstand der Kapellengemeinde mitgeteilt, dass der Verein an einer Stiftung kein Interesse mehr habe. Priorisiert worden sei vielmehr eine dauerhafte Zahlung der Stadt an den Verein, um Kosten für Versicherung und Strom tragen zu können. Im entsprechenden Vertrag von 2003 habe sich die Stadt verpflichtet, bis zur Auflösung des Vereins als Ersatz für die früher aus dem Gemeindegliedervermögen erzielten Pachterträge – seinerzeit 316,80 Mark jährlich – einen wertgesicherten Jahresbetrag zu zahlen. Darüber hinaus übernehme die Stadt seit 2003 die Kosten für erforderliche Versicherungen und nach einer Ergänzung aus 2007 auch die auf das Grundstück entfallenden öffentlichen Abgaben. Der im Vertrag vereinbarte Jahresbetrag habe sich nicht zuletzt aufgrund der vereinbarten Wertsicherung inzwischen erhöht. suc

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