Gebührenerhöhung Unterricht an der Musikschule Königswinter wird teurer
Königswinter · Die Musikschule Königswinter erhöht die Teilnehmergebühren. Sie werden ab dem 1. Januar 2022 um durchschnittlich drei Prozent angehoben.
Der Unterricht an der Musikschule Königswinter wird teurer. Die Teilnehmergebühren werden ab dem 1. Januar 2022 um durchschnittlich drei Prozent angehoben. Das beschloss jetzt der Kultur-, Tourismus- und Wirtschaftsförderungsausschuss. Sämtliche Präsenzveranstaltungen der Musikschule in diesem Jahr werden abgesagt, wie Ulrich Berres, Geschäftsbereichsleiter Kultur in Königswinter, mitteilte. Dies gilt nicht für den Unterricht.
In den Fächern „Musikalische Früherziehung“ und „Musikalische Grundausbildung“ fällt die Gebührenerhöhung nach zwei Jahren geringer aus, weil es sich hierbei um Einstiegsfächer handelt und die Möglichkeit der Ermäßigung für Familienmitglieder und bei Mehrfachbelegung ausgeschlossen sind. So kostet der halbstündige Einzelunterricht ab Jahresbeginn 816 statt bisher 800 Euro. Der Preis für den halbstündigen Gruppenunterricht mit zwei Teilnehmern erhöht sich von 421 auf 435 Euro, bei drei bis fünf Teilnehmern von 330 auf 342 Euro. Die Musikalische Früherziehung mit zehn bis zwölf Teilnehmern kostet bei einer Dauer von 30 Minuten demnächst 162 statt 159 Euro. Für die klassische Vorausbildung in Ballett in Gruppen mit zehn bis zwölf Teilnehmern sind bei 45 Minuten ab dem 1. Januar 387 statt bisher 376 Euro zu zahlen.
Neue Lehrkraftstelle
Anlässlich der Musikschuloffensive des Landes Nordrhein-Westfalen werden ab 2022 jährlich 6,5 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die Schaffung neuer Festanstellungen zur Verfügung gestellt. Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, von diesem Geld eine neue Lehrkraftstelle für die Elementare Musikpädagogik mit zwölf Jahreswochenstunden zu finanzieren. Dieser Bereich ist von einer sehr hohen Fluktuation der Honorarkräfte, aber auch durch die Pandemie sehr stark betroffen. Die Zuwendungen des Landes laufen zunächst bis zum 31. Juli 2024 und verlängern sich anschließend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien kündigt.
Der Beschluss über die neuen „Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Königswinter“ wurden im Ausschuss auf die nächste Sitzung im März 2022 vertagt. Der Entwurf der Verwaltung wurde zur weiteren Beratung in den Fraktionen verwiesen, die bis Ende Januar ihre Änderungsvorschläge einreichen sollen. Offen ist zum Beispiel die Frage, ob für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen ein maximaler Prozentsatz von zum Beispiel 20 Prozent der im Haushalt vorgesehenen 40 000 Euro festgesetzt werden soll, um so zu verhindern, dass der finanzielle Spielraum für weitere Antragsteller zu stark eingeschränkt wird.
Auch die Frage des Einsatzes von Eigenmitteln ist noch nicht geregelt. Da in den vergangenen Jahren die Haushaltsmittel fehlten, kamen die bisherigen „Richtlinien zur Förderung kultureller Vereine“ aus dem Jahr 1985 kaum mehr zum Einsatz. Durch die Gründung von Vereinen wie „Nicht Davor Nicht Dahinter“ in der Altstadt oder dem Kulturverein „LebensArt Thomasberg“ hat sich die Situation zuletzt aber geändert, auch wenn der Verein aus der Altstadt wegen der Schließung des Königswinterer Hofes in diesem Jahr nur einen Teil seiner acht Veranstaltungen durchführen konnte. Das ehemalige Stadttheater wird von seinem Eigentümer zurzeit als Modeboutique vermietet.