22-Jähriger angeklagt Bonner Landgericht fällt Urteil im Prozess einer Vergewaltigung

Königswinter/Bonn · Ein 22-jähriger Dachdecker soll im vergangenen Jahr eine Abiturientin vergewaltigt haben. Er hatte zunächst alles abgestritten. Das Bonner Landgericht fällte nun das Urteil.

Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts: Hier fiel jetzt das Urteil im Prozess um eine Vergewaltigung.

Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts: Hier fiel jetzt das Urteil im Prozess um eine Vergewaltigung.

Foto: dpa/Oliver Berg

„Wir haben der jungen Frau uneingeschränkt Glauben geschenkt“, sagte Richter Wolfgang Schmitz-Justen bei der Urteilsverkündung: Die 2. Große Strafkammer am Bonner Landgericht hat unter seinem Vorsitz einen 22-jährigen Dachdecker wegen eines sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung sowie Vergewaltigung zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt. Außerdem muss er dem Opfer 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der junge Täter hatte eine Abiturientin aus Königswinter auf einer Poolparty im Juni 2020 zunächst sexuell belästigt und am 12. September auf einer Geburtstagsfeier auf einem Reiterhof vergewaltigt.

Die Tat bis zuletzt abgestritten

Er sei durch die Anklage als Vergewaltiger stigmatisiert, hatte der 22-Jährige sich zum Verfahrensauftakt in einer Erklärung seines Anwalts beklagt. Er hatte die Tat nämlich bis zuletzt abgestritten. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien falsch; der Sex mit der jungen Abiturientin sei einvernehmlich gewesen. Entsprechend hatte die Verteidigung auch auf Freispruch plädiert. Das Gericht folgte aber hinsichtlich Schuldspruch und Strafmaß der Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Das spätere Opfer feierte an einem Juniabend des Jahres 2020 mit Freunden die frisch bestandene Abiturprüfung als es zu dem ersten Übergriff kam: Die Poolparty im Garten ihres Elternhauses war nach übereinstimmenden Erinnerungen aller Beteiligten ausgelassen und „feucht fröhlich“. Der Angeklagte hatte zwar eingeräumt, dass er die Gastgeberin am späten Abend aus Spaß in den Pool geschubst hatte. Den Vorwurf, die Frau gegen ihren Willen intim berührt zu haben, hatte er aber bestritten. Nicht nur das Opfer selbst, sondern auch ein Freund des Angeklagten erinnerten das als Zeugen aber deutlich anders.

Verhängnisvolles Wiedersehen

Auf der Geburtstagsfeier am 12. September trafen sich der Dachdecker und die Abiturientin dann wieder. Verständlicherweise hatte die Frau den Mann nicht in bester Erinnerung. Nachdem er die junge Frau aber zunächst nach der Toilette gefragt hatte, begleitete sie ihn dennoch nach draußen, um ihm den Weg zu zeigen. Hinter einem Container auf dem Außengelände kam es dann zu der Vergewaltigung.

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