Prozess am Landgericht in Bonn Vergewaltigungsvorwurf nach Poolparty in Königswinter

Königswinter/Bonn · Vor dem Bonner Landgericht muss sich derzeit ein 22-jähriger Dachdecker verantworten, da er eine Bekannte in Königswinter erst belästigt und einige Monate später vergewaltigt haben soll. Die Vorwürfe weist er zurück und fühlt sich stigmatisiert.

In einem Prozess vor dem Bonner Landgericht geht es um den Vorwurf der Vergewaltigung.

In einem Prozess vor dem Bonner Landgericht geht es um den Vorwurf der Vergewaltigung.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

„Ich bin durch die Anklage als Vergewaltiger stigmatisiert.“ Mit diesen Worten ließ sich der 22-jährige Angeklagte in einer Erklärung seines Anwalts zitieren. Der junge Mann – ein gelernter Dachdecker – muss sich seit Mittwochmorgen vor dem Bonner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wies er in der Erklärung weit von sich; der Sex mit der Abiturientin, die die Tat bei der Polizei angezeigt hatte, sei einvernehmlich gewesen.

Das sieht die Staatsanwaltschaft gänzlich anders: Sie wirft dem Mann vor, die junge Frau bereits auf einer Party im Juni des Jahres 2020 sexuell belästigt zu haben. Am Abend des 12. September soll es dann zu der Vergewaltigung gekommen sein. Näher gekannt haben sich der mutmaßliche Täter und sein Opfer zunächst nicht. Die junge Frau wollte mit ihren Freunden das gerade frisch erhaltene Abiturzeugnis feiern und hatte zu einer Poolparty im Garten ihres Elternhauses in Königswinter geladen.

Unter den Gästen war auch der junge Dachdecker, den ein Freund der Gastgeberin mit deren Zustimmung mitgebracht hatte. Auf der Feier wurde nach übereinstimmender Aussage des Angeklagten und einer guten Freundin der Abiturientin ausgelassen und „feucht fröhlich“ gefeiert. Die Freundin des mutmaßlichen Opfers sagte am ersten Verhandlungstag als Zeugin aus. Dass er die Gastgeberin am späten Abend aus Spaß in den Pool geschubst hatte, gab der junge Mann auf der Anklagebank auch unumwunden zu. Er sei aber nicht der einzige gewesen und alle Beteiligten hätten Spaß an der Abkühlung gefunden.

Freundin der Abiturientin sagt als Zeugin aus

Die Anklage geht aber davon aus, dass die Abkühlung den jungen Mann nicht davon abhalten konnte, die Frau ohne deren Zustimmung intim zu berühren. Ein Sachverhalt, den der Angeklagte als unwahr bezeichnete, den die Freundin als Zeugin aber von dem mutmaßlichen Opfer bereits vor der angenommenen Vergewaltigung genau so geschildert bekommen haben will.

„Sie war misstrauisch und hatte Angst“, antwortete die Zeugin dem Gericht auf die Frage, welches Verhältnis das mutmaßliche Opfer vor besagtem Septemberabend zu dem Angeklagten gehabt habe. Es war offenbar das erste Wiedersehen nach der Poolparty: Bei einer Geburtstagsfeier am 12. September auf einem Reiterhof soll der Angeklagte die junge Frau zunächst nach dem Weg zur Toilette gefragt haben und dann von ihr nach draußen begleitet worden sein. Hinter einem Container auf dem Außengelände soll es schließlich zu der Vergewaltigung gekommen sein.

Fragen, die über seinen Lebenslauf hinausgingen, mochte der Angeklagte zunächst nicht beantworten. So blieb denn auch die Frage des Vorsitzenden Richters, welchen Grund eine junge Frau haben könnte, sich derart schwere Vorwürfe auszudenken, bis auf weiteres unbeantwortet.

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