Kommentar Weitreichende Entscheidung

Es ist schon ein verwunderlicher Brief, den die Stadt Königswinter da von der Bezirksregierung erhalten hat. Wenn die Stadt eine Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Hartenberg beantragen würde, würde dem zugestimmt. Wenn man weiß, wie die Bezirksregierung sonst mit solchen Wünschen umgeht, erscheint das fast schon revolutionär.

Sicher wäre ein solches Verfahren erfreulich für die beiden Grundstückseigentümer, denen die Stadt Abrissverfügungen für einen illegal errichteten Balkon und ein nicht genehmigtes Schwimmbad zugestellt hat, und auch den dritten Eigentümer, der gerne noch einen Balkon und einen Carport errichten würde.

Doch wem möchte die Bezirksregierung in vergleichbaren Situationen in Zukunft diesen Wunsch verwehren. Auch wenn die Stadt in der Vergangenheit noch nicht - wie in diesem Fall - gezwungen war, Abrissverfügungen anzuordnen, so ist sie doch permanent mit den Wünschen von Bürgern besonders in den vielen kleinen Ortsteilen der Stadt konfrontiert, die gerne anders bauen würden als es der Bebauungs- oder Flächennutzungsplan vorsehen.

Vielleicht sollte die Politik vor einer weitreichenden Entscheidung, wie sie morgen von ihr verlangt wird, erst einmal darauf bestehen, dass ein Vertreter der Bezirksregierung vor dem Ausschuss erläutert, wie die Behörde denn zu ihrer Position gekommen ist. Die andere Möglichkeit ist, den Ausgang der beiden Klageverfahren abzuwarten. Dann hätten alle Beteiligten wenigstens Rechtssicherheit.

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