Debatte um hohes Bußgeld für Extremwanderer Wo die Freiheit nicht grenzenlos ist

Analyse | Siebengebirge · Ein Extremwanderer muss wegen Campierens im Naturschutzgebiet im Rhein-Sieg-Kreis ein hohes Bußgeld zahlen. Der Fall richtet ein Brennglas auf den gesellschaftlichen Konflikt zwischen individueller Freiheit und dem Gemeinwohl.

    Zivilisatorische Sehnsucht:   Ein Aufenthalt in der Natur liegt ungebrochen im Trend. Aber längst nicht jeder Ort unterm Sternenhimmel ist als Lagerplatz geeignet     Foto: Adobe Stock

Zivilisatorische Sehnsucht: Ein Aufenthalt in der Natur liegt ungebrochen im Trend. Aber längst nicht jeder Ort unterm Sternenhimmel ist als Lagerplatz geeignet    Foto: Adobe Stock

Foto: Adobe Stock/Anatoliy Gleb

Wanderer, kommst Du ins Siebengebirge, so studiere vorher, was das Gesetz Dir befiehlt. Die Zahlung von 10.480 Euro und 15 Cent ist dies im Falle jenes Extremwanderers, dessen Bußgeldverfahren in dieser Woche zum heiß diskutierten Thema wurde.