Initiative fordert Bau eines Mobilfunkmasts Bürgerbegehren in Rheinbreitbach steht zur Abstimmung

Rheinbreitbach · Der Rheinbreitbacher Gemeinderat hatte entschieden, dass nach 15-jähriger Debatte nun doch grundsätzlich kein Grundstück für die Errichtung eines Mobilfunkmastes zur Verfügung gestellt werden soll. Die Anwohner im Ortsteil Breite Heide wollen das Votum nicht hinnehmen. Genug Stimmen für ein Bürgerbegehren hatten sie innerhalb von zwei Wochen erreicht.

Nicht gegen sondern für den Bau eines Mobilfunkmastes ist eine Bürgerinitiative im Rheinbreitbacher Ortsteil Breite Heide.

Nicht gegen sondern für den Bau eines Mobilfunkmastes ist eine Bürgerinitiative im Rheinbreitbacher Ortsteil Breite Heide.

Foto: Frank Homann

Zumeist sprechen sich Bürgerinitiative eher gegen den Bau eines Mobilfunkmastes aus – in Rheinbreitbach ist das anders: Nachdem die Suche nach einem Grundstück für einen Mobilfunkmast in Rheinbreitbach überraschend ins Stocken geraten ist, möchte nun eine Gruppe um Gerd Schumacher und Wolf Dittmayer, die Initiative Bürgerbegehren Mobilfunk Rheinbreitbach Breite Heide, den Verbindungsbringer per Bürgerbegehren ermöglichen. Am Mittwoch, 23. November, soll der Haupt-, Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde entscheiden, ob es einen Bürgerentscheid zu dem brisanten und seit fast eineinhalb Jahrzehnten kontrovers diskutierten Thema geben wird.

Hintergrund: Der Ortsgemeinderat der Kommune im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatte kürzlich überraschend mehrheitlich entschieden, der Deutschen Telekom nun doch kein Grundstück für die Errichtung eines Mobilfunkmastes zur Verfügung zu stellen.

Viele Anwohner im Ortsteil Breite Heide wollen das Votum von CDU und UWG gegen die Stimmen von SPD und Grüne gegen den lange ersehnten Mobilfunkmast nicht hinnehmen. Nachdem das sogenannte Quorum des Bürgerbegehrens bereits Ende Oktober erreicht wurde, liegen inzwischen liegen mehr als 500 Unterschriften bei 311 notwendigen Signaturen vor.

„Der Haupt- und Bauausschluss wird am 23. November darüber zu entscheiden haben, ob und wann der Bürgerentscheid stattfinden soll“, erklärten Gerd Schumacher und Wolf Dittmayer, die beiden Sprecher der Initiative. Alternativ könnte der Rat auch ohne die Durchführung eines Bürgerentscheids dem Inhalt des Bürgerbegehrens entsprechen, räumten beide ein. Heißt: Der Ortsgemeinderat hat laut der Gemeindeordnung auch die Möglichkeit, einen Ratsbeschluss zu fassen, der das Anliegen des Bürgerbegehrens aufgreift. Damit könnten Aufwand und Kosten für die Durchführung eines Bürgerentscheides vermieden werden, finden Dittmayer und Schumacher. UWG und CDU hatten bereits in der Hauptausschusssitzung am 2. November versucht, den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks anzustoßen, was jedoch an der Ratsmehrheit scheiterte.

Streit um gemeindeeigenes Grundstück Am Kupferberg

Es geht um das gemeindeeigene Grundstück neben dem Trafohäuschen Am Kupferberg, welches die Gemeinde der Telekom zur Verfügung stellen könnte, indem sie es dem Bonner Telekommunikationsriesen verpachtet. Die Deutsche Telekom war mit ihrem Anliegen an die Gemeinde herangetreten, einen Mobilfunkmast in der Gemeinde errichten zu wollen.

„Mit einem schnellen Verkauf des Grundstücks würden UWG und CDU dem Bürgerentscheid die Grundlage entziehen und sich so kurzerhand über die Unterstützerunterschriften des Bürgerbegehrens hinwegsetzen“, findet die Bürgerinitiative. Wann dieser Urnengang zum Bürgerbegehren stattfindet, steht allerdings noch nicht fest: Einen Termin muss der Gemeinderat festlegen. Womöglich liegen am 23. November somit zwei Anträge zum selben Thema auf dem Tisch des Hauptausschusses: der Antrag, einen Bürgerentscheid zur Errichtung des Mobilfunkmastes auf dem Grundstück Am Kupferberg durchzuführen und ein Antrag der UWG, das Grundstück zu vermarkten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort