Obere Rheinblickstraße Die "Buckelpiste" bleibt in der Diskussion

RHEINBREITBACH · Der Gemeinderat debattiert Dienstagabend über die Sanierung der Oberen Rheinblickstraße. Die Anwohnerinformation findet bereits am Montag statt.

Denn: Der von dem Ingenieurbüro Spitzlei & Jossen überarbeitete Bebauungsplan ist mittlerweile rechtskräftig. Noch 2012 sollen die Bauarbeiten beginnen - der Anfang vom Ende einer fast endlosen Geschichte. Immerhin beschäftigt das Thema Anlieger und Mandatsträger seit Ende der 70er Jahre.

"Klar war immer, dass die Verkehrssicherheit der Oberen Rheinblickstraße gewährleistet werden muss. Strittig war, ob es sich dabei um eine Erschließung oder um einen Straßenausbau handelt", erläuterte Bürgermeister Karsten Fehr die Problematik im Vorfeld der Ratssitzung. Unstrittig sei: Die Straße sei von Schlaglöchern geprägt, ein Flickenteppich, für den es zudem keine geregelte Niederschlags-Entwässerung gebe.

Die Verwaltung habe die Frage, ob es sich um Erschließung oder "nur" Ausbau handele, gründlich geprüft. Ergebnis der Verwaltung: Es handele sich eindeutig um eine Erschließung. Und genau das wiederum kommt die Anlieger teuer zu stehen, sie werden an den Baukosten beteiligt.

Je länger es dauerte, um so mehr Änderungen erfuhr der Bebauungsplan. Zunächst war man nur von der Sanierung der Straße selber ausgegangen. Bald wurde klar, dass wegen des starken Gefälles auch die Ränder in die Planung einbezogen werden müssen. Die aber waren Privatbesitz. Und die Grundstückseigentümer waren teils nicht gewillt, mitzuziehen.

Wie mehrfach berichtet, weigerten sich einige Anlieger, Gelände zum ortsüblichen Preis abzutreten. Die SPD-Fraktion war es, die Ende 2007 sogar Enteignung ins Gespräch brachte. Einstimmig beschloss der Gemeinderats damals, diesen Schritt nur als letztes Mittel einzusetzen, um die Straße endlich sanieren und den "Sturzacker" oder "Buckelpiste", so die wenig schmeichelhaften Bezeichnungen, zu können.

"Es folgte eine Reihe von Klagen und Normenkontrollverfahren, so etwa gegen den Wendehammer am Ende der Straße", so Fehr gegenüber dem GA. Der betroffene Grundstückseigentümer bekam Recht. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz erklärte Mitte 2008 sogar den Bebauungsplan in Gänze für unwirksam. Begründung: Ohne Wendehammer sei die Obere Rheinblickstraße als Sackgasse keine ordnungsgemäße Erschließungsanlage; aber auch das Gericht sprach von einer Erschließung.

Auch gegen erneut geänderte Pläne wurde geklagt. Selbst als das Ingenieurbüro im Mai 2012 seine Planung vorstellte, musste noch das Ergebnis eines Normenkontrollverfahrens abgewartet werden. "Der Gemeinde ist es gelungen, mit einer Ausnahme alle nötigen Flächen zu erwerben. In diesem einen Fall haben wir das Recht bekommen, zu enteignen", erläuterte der Bürgermeister jetzt den Ausgang des Verfahrens.

In einer nicht öffentlichen Anliegerversammlung werden den Betroffenen heute die Erschließungsarbeiten samt Kosten vorgestellt. "Wir werden den Anliegern Ablöseverträge anbieten. Diese bieten im Gegensatz zu den Beitragsbescheiden erheblich differenziertere Möglichkeiten, den jeweiligen Kostenanteil zu begleichen", erklärte Fehr auf GA-Anfrage. Diskussionsstoff dabei ist weiterhin garantiert.

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