Marienhausen Gericht stoppt vorerst Windparkbau

MARIENHAUSEN · Der geplante Windpark am Asberg steht noch auf dem Prüfstand. Andernorts im Landkreis Neuwied hat bereits ein Gericht entschieden: Der in Marienhausen (VG Dierdorf) geplante Windpark darf vorerst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

Im April 2013 genehmigte die Kreisverwaltung Neuwied dort die Errichtung von vier Windrädern. Nachdem die Verwaltung im August die sofortige Vollziehbarkeit der erteilten Genehmigung angeordnet hatte, wandten sich ein Anwohner, die beiden benachbarten Verbandsgemeinden sowie der Landesverband Rheinland-Pfalz des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit einem Antrag an die Gerichte.

Das OVG wies die Beschwerde des Anwohners zurück und lehnte auch die Eilanträge der beiden Verbandsgemeinden zurück. Allerdings folgte es der Klage des BUND, der feststellte, dass sich die Gutachten zur möglichen Beeinträchtigung der Schwarzstörche in wesentlichen Punkten widersprächen.

Daher seien die Erfolgsaussichten im Hauptverfahren als offen anzusehen. Die sofortige Verwirklichung des Vorhabens müsse daher gegenüber dem vom BUND vertretenen artenschutzrechtlichen Interesse zurücktreten.

Der Antrag des Anwohners blieb indes erfolglos, da die genehmigte Anlage keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärm, Licht oder Schattenwurf mit sich zöge. Auch der Antrag der Verbandsgemeinden wurde abgewiesen, weil keine unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art auf städtebauliche Belange dieser beiden erkennbar seien.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort