Hochansteckende Tierseuche Vogelgrippe im Kreis Neuwied nachgewiesen
Kreis Neuwied · In der Verbandsgemeinde Puderbach ist ein Fall der hochansteckenden Vogelgrippe vom Typ H5N1 nachgewiesen worden. Das Kreis-Veterinäramt hat eine Aufstallpflicht verfügt.
Der Kreis Neuwied meldet einen Fall der hochansteckenden Vogelgrippe vom Typ H5N1. Wie Kreis-Sprecher Ulf Steffenfauseweh am Dienstag mitteilte, wurde die Tierseuche in einer Kleinsttierhaltung in der Verbandsgemeinde (VG) Puderbach bestätigt.
Die insgesamt acht Tiere des Bestands sind an der Erkrankung verendet beziehungsweise mussten getötet werden, um die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hat in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Aufstallpflicht und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen für die VG Puderbach verfügt.
Hohes Risiko für Geflügelbestände
„Es besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in Geflügelbestände getragen wird“, erklärte Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt. Um dieses Risiko zu minimieren, sei es notwendig, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten.
Sämtliche Geflügelhaltungen sind unabhängig von der Zahl der Tiere beim Veterinäramt anzumelden. Mit Ausnahme von Singvögeln, Krähen oder Elstern sind laut Degenhardt zudem alle tot aufgefundenen Vögel zu melden. Verendete Tiere sollten nicht berührt werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden. Geborgen und abgeholt werden die Tiere durch Mitarbeiter des Veterinäramtes.
Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter, verstärkt Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt dazu ist auf der Homepage der Kreisverwaltung verlinkt. Das Risiko für Menschen, an einer H5N1-Infektion zu erkranken, schätzen Experten als äußerst gering ein.
Weitere Infos unter www.kreis-neuwied.de
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