Kreis Neuwied Künftig fallen 300.000 Euro Buß- und Verwarngelder weg

KREIS NEUWIED · Weil die Buß- und Verwarngelder seit dem 1. Januar dieses Jahres nicht mehr den Landkreisen, sondern dem Land Rheinland-Pfalz zufließen, muss der Kreis Neuwied auf Einnahmen von mehr als 300.000 Euro verzichten. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage von der CDU-Landtagsabgeordneten Ellen Demuth hervor.

 Einnahmequelle Knöllchen: 300.000 Euro Einbußen hat der Kreis Neuwied zu befürchten, weil das Land die Zuständigkeiten geändert hat. Das Bild entstand in Schwerin.

Einnahmequelle Knöllchen: 300.000 Euro Einbußen hat der Kreis Neuwied zu befürchten, weil das Land die Zuständigkeiten geändert hat. Das Bild entstand in Schwerin.

Foto: dpa

Hintergrund: Seit Jahresbeginn verfolgt und ahndet nicht mehr die Kreisverwaltung Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, sondern die Polizei und damit das Land. Im Vorjahr lagen die Einnahmen des Kreises Neuwied durch Buß- und Verwarngelder bei rund zwei Millionen Euro.

Das Land sieht vor, Ausgleichsmittel in Höhe von 15 Millionen Euro an die verschiedenen Landkreise anteilig zu verteilen. Der Kreis Neuwied wird mit 11,24 Prozent bedacht. Somit sinken die Einnahmen im laufenden Jahr auf 1,686 Millionen Euro. "Es drohen erhebliche Einbußen", ärgert sich Demuth.

"Es ist eine Frechheit, dass SPD-Innenminister Roger Lewentz dem Kreis Neuwied jetzt auch bei dem Ausgleich dieser Einnahmen in die Tasche greift und den klammen Kreis um Einnahmen bringt." Es sei, so die CDU-Landtagsabgeordnete weiter, wieder eine Gesetzesänderung auf Kosten der Kommunen, die die angespannte Finanzlage des Kreises weiter verschärfe.

Doch es könnte noch schlimmer kommen: Der Plan sieht vor, die Ausgleichszahlungen bis zum Jahr 2017 stetig und drastisch zu kürzen, so dass etwa im Jahr 2016 nur noch Ausgleichsmittel in Höhe von 3,75 Millionen Euro für alle rheinland-pfälzischen Landkreise zur Verfügung stehen.

Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden die Ausgleichsmittel ausschließlich über die dauerhafte Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um fünf Euro je Einwohner an die Landkreise verteilt. Für den Kreis Neuwied würde dies eine Zuwendung in Höhe von nur noch rund 900.000 Euro bedeuten.

Neue Zuständigkeit

Zum 1. Januar sind die Polizeipräsidien gemäß "Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts" für Verfolgung und Ahndung dieser Verkehrsverstöße zuständig: Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 Straßenverkehrsgesetz), 0,5 Promille-Grenze/Drogen (§ 24a) sowie Alkoholverbot für Fahranfänger (§ 24 c).

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