Streit um Fördermittel des Landes Muss Nonnenwerth-Träger Soliman 2,2 Millionen zurückzahlen?

Nonnenwerth · Schon seit fast einem halben Jahr ist das private Franziskus-Gymnasiums auf der Rheininsel Nonnenwerth geschlossen. Streit gibt es jetzt um Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz.

Um Fördermittel des Landes für den früheren Schulträger des Gymnasiums Nonnenwerth, Peter Solimann, in Höhe von 2,2 Millionen Euro ist jetzt ein Streit entbrannt.

Um Fördermittel des Landes für den früheren Schulträger des Gymnasiums Nonnenwerth, Peter Solimann, in Höhe von 2,2 Millionen Euro ist jetzt ein Streit entbrannt.

Foto: Frank Homann

Muss Peter Soliman, früherer Träger des privaten Franziskus-Gymnasiums Nonnenwerth, Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 2,2 Millionen Euro zurückzahlen? Exakt mit dieser Frage ist Ellen Demuth, Landtagsabgeordnete aus Linz, an die Landesregierung herangetreten. Wissen will die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, ob das Land seine Rückforderungsansprüche aus Zuwendungen für Baumaßnahmen am vormals bestehenden Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth gegenüber Soliman schon geltend gemacht hat.

Die Landesregierung prüft, ob sie die Fördermittel zurückfordert

„Ich erwarte, dass die Landesregierung die Fördermittel zügig zurückfordert. Immerhin steht hier die Summe von 2,2 Millionen Euro im Raum“, erklärte Demuth. Die Landesregierung habe ihr mitgeteilt, dass die Rückforderungsansprüche des Landes seitens der hierfür zuständigen Bewilligungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, geltend gemacht wird. Die Durchsetzung des Anspruchs sei dort aktuell Gegenstand eines laufenden Verwaltungsverfahrens. Hintergrund: Vor dem Erlass eines Rückforderungsbescheides müsse zunächst ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden.

Die Höhe des Rückforderungsanspruches werde nach Abschluss dieses Anhörungsverfahrens festgelegt. „Die Landesregierung erklärte mir, dass ein zeitnaher Abschluss des Verwaltungsverfahren vorgesehen sei, damit der Rückforderungsbescheid erlassen werden könne“, so die Christdemokratin. Die Landesregierung müsse öffentliche Gelder, welche in eine private Schule geflossen sind, die geschlossen wurde, zurückzufordern, findet Demuth.

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