Umbau mit Einbahnstraße Siebengebirgsstraße in Unkel wird komplett umgestaltet

Unkel · Eine sechs Meter breite Fahrbahn mit zwei Fahrrad-Schutzstreifen, dazu eine Einbahnstraßen-Regelung. Die Siebengebirgsstraße wird nicht nur saniert, sondern auch ausgebaut. Kosten: 1,77 Millionen Euro.

 Nicht nur saniert, sondern komplett umgestaltet wird die Siebengebirgsstraße in Unkel.

Nicht nur saniert, sondern komplett umgestaltet wird die Siebengebirgsstraße in Unkel.

Foto: Frank Homann

Sanierung und Umbau der Siebengebirgsstraße sind einen Schritt weiter. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Unkeler Stadtrat einstimmig, den Teilabschnitt von der Bahnhofstraße bis zur Franz-Hermann-Kemp-Straße als Einbahnstraße mit einer sogenannten „Insellösung“ weiterplanen zu lassen. Den Grundsatzbeschluss, die Siebengebirgsstraße zwischen den beiden Bahnunterführungen im Zuge der Sanierung neu zu gestalten, war schon im Dezember gefallen.

Teil des Programms „Aktive Stadt“

Kosten wird dieses „Schlüsselprojekt“ des Förderprogramms „Aktive Stadt – Lebendiges Zentrum Unkel“ rund 1,77 Millionen Euro. Die Mehrheit (14 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen) votierte zudem dafür, die Fahrbahn zwischen Franz-Hermann-Kemp-Straße und Im Pösten für rund 520 000 Euro sechs Meter breit auszubauen, inklusive zwei 1,25 Meter breiten Fahrrad-Schutzstreifen und einem 1,5 Meter breiten Gehweg an der Westseite.

Vor diesem Beschluss hatte es eine Diskussion über verschiedene Varianten gegeben. So stellte Volker Schmidt-Briel von der Verbandsgemeinde-Verwaltung den Vorschlag des Ingenieurbüros für einen drei Meter breiten Rad-/Gehweg in diesem nördlichen Teil der Straße vor.

CDU für die billige Lösung

Nachteil: Die Straße müsste so weit Richtung Bahntrasse verschoben werden, dass die großen Bäume im Osten der Allee gefällt werden müssten. Dies würde seine Fraktion für den größtmöglichen Schutz für Radfahrer in Kauf nehmen, sagte Daniel Schmitz von der FWG. Und es war noch eine kostengünstige „kleine Lösung“ in der Diskussion: Den Fahrbahnbelag nur drei bis vier Zentimeter abzufräsen und zu erneuern.

„Mit Blick auf die Stadtfinanzen präferieren wir diese nur 70 000 Euro teure Variante, bei der auch die Linden erhalten blieben“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Alfons Mußhoff. Und: Für diese Instandsetzungsmaßnahme würden die Anlieger nicht zur Kasse gebeten.

Langfristig hohe Kosten für die Stadt

Doch Schmidt-Briel warnte: „Kein Unternehmen wird eine Gewährleistung übernehmen.“ Zudem kämen vor der nächsten Instandsetzung in zehn bis 15 Jahren erhebliche Kosten zum Erhalt der Verkehrssicherheit auf die Stadt zu. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich gegen solche rein „kosmetischen Arbeiten“ aus.

Mit Stimmenmehrheit lehnte es der Rat nach intensiver Diskussion ab, über den SPD-Antrag abzustimmen, die Kosten über wiederkehrende Beiträge (WKB) abzurechnen.

Mußhoff sprach sich gegen eine „Einführung durch die Hintertür“ dieser Abrechnungsform aus. Diese sei zwar per Landesgesetz ab 2023 vorgeschrieben, „ob oder wann sie vorher in Unkel praktiziert werden soll, muss per Ratsbeschluss festgelegt werden“, sagte er.

Abrechung nach KAG

Bis dahin erfolgt die Abrechnung auf der Basis des kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Zurückgenommen werden kann dieser Beschluss laut Schmidt-Briel nur noch, bis das Bauprogramm festgeschrieben und den Bürgern voraussichtlich im Herbst vorgestellt wird.

Eingeladen zu dieser Veranstaltung würden im Falle der KAG-Abrechnung nur die Immobilieneigentümer der Siebengebirgsstraße. Würde die WKB angewendet, wären alle Unkeler Grundstücks- und Wohnungseigentümer betroffen.

Drei Viertel der Kosten sind förderwürdig

Die Sanierung des südlichen Teils der Siebengebirgsstraße, der im Fördergebiet des Programms Aktive Stadt – Lebendiges Zentrum Unkel liegt, und die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes werden mit 75 Prozent der Kosten gefördert. Den Rest tragen die Stadt und alle Immobilieneigentümer der Siebengebirgsstraße.

Da diese als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr eingestuft ist, übernimmt die Kommune 60 Prozent der abrechenbaren Kosten. Das gilt auch für den nördlichen Teilabschnitt, dessen Sanierung aber nicht gefördert wird.

Beitragspflichtig sind nach KAG, abgesehen vom Besitzer des Bahnhofgebäudes, die Eigentümer auf der westlichen Straßenseite. Die andere Seite gehört der Bahn, die nicht zu Beiträgen herangezogen wird.

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