Zwist in Rheinbreitbach Streit um Rheinblickstraße geht vor Gericht

Rheinbreitbach · Wie muss eine Straße beschaffen sein, dass sie den Ansprüchen der 60er Jahre genügt? Diese Frage muss nun das Verwaltungsgericht Koblenz beantworten.

 Die Rheinblickstraße war 20 Jahre lang Thema im Rat. Jetzt ist sie Thema vor Gericht.

Die Rheinblickstraße war 20 Jahre lang Thema im Rat. Jetzt ist sie Thema vor Gericht.

Foto: Melsbach

Der Zwist, ob es sich bei den Baumaßnahmen an der Rheinblickstraße in Rheinbreitbach um eine Sanierung oder doch eine Ersterschließung handelt, ist mittlerweile zum Rechtsstreit geworden. Zwei Anwohner klagen gegen die Verbandsgemeinde, die sie mit teils sechsstelligen Summen an der Baumaßnahme beteiligt.

Die Straße, die im unteren Teil der Straße eine mit Schlaglöchern gespickte Buckelpiste ist, war seit 20 Jahren ein Dauerthema in Rheinbreitbach. Seit Anfang des Jahres laufen nun die Arbeiten. Rund 1,5 Millionen Euro soll die Baumaßnahme kosten. Den größten Anteil zahlen die Anwohner selbst.

90 Prozent, wenn es nach den Vorgaben der Verwaltung geht. Den übrigen Anteil würde die Gemeindekasse tragen. Das löste gerade bei den Anwohnern an der oberen Rheinblickstraße - ab Kreuzung Simrockstraße - große Verärgerung aus: Sie waren der Meinung, es handele sich bei der Baumaßnahme um eine Sanierung.

In diesem Fall hätten sie nur 75 Prozent der Kosten übernehmen müssen. Zwei der etwa 70 Anwohner dieses Straßenabschnittes haben nun Klage eingereicht. Für die Verbandsgemeinde Unkel ist die Sache klar: Die obere Rheinblickstraße habe weder über eine einheitliche Straßendecke verfügt noch über einen Straßenunterbau, der dem Stand der Technik in den 60er Jahren entsprochen hätte. Zudem existierte keine Entwässerung und nur weniger als fünf öffentliche Laternen.

"Es war uns von vornherein klar, dass die Frage Ausbau oder Erschließung zum Streitfall wird. Die große Mehrheit hat unsere Darlegung aber zähneknirschend akzeptiert", berichtet Götz Lange, zuständig für die Beitragserhebung bei der VG Unkel. Fast neun von zehn Anwohnern haben den Ablösevertrag unterschrieben, der für die Verwaltung als auch für die Anwohner Vorteile mit sich bringt.

Mit der Unterzeichnung geben die Anwohner ihr Klage- und Widerspruchsrecht auf, die Beitragshöhe ist aber - auch wenn die Baukosten höher ausfallen als anfangs prognostiziert - gleichzeitig gedeckelt.

Auf der Seite der Anwohner kämpfen Einzelne weiter. Sie möchten beweisen, dass die Mitte der 60er Jahre durchgeführte Baumaßnahme sehr wohl dem Straßenbau der Zeit entsprach und somit als Ausbau zu bewerten ist. Zudem sei auch der Winterdienst regelmäßig von der Gemeinde erledigt worden, und einzelne Löcher in der Straße seien ebenfalls gestopft worden.

Warum, wenn es sich hier nicht um eine "echte Straße" gehandelt habe, fragen sich die Anwohner. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie sagen: Der drei Kilometer lange Abschnitt der Rheinblickstraße, der auch durch ein Waldstück führt, dürfe nicht als ein Abschnitt berechnet werden.

Würde die Gemeinde die Straße in zwei Abschnitte unterteilen, so wäre nach Ansicht einiger Anwohner der untere Abschnitt der oberen Rheinblickstraße sogar als Durchgangsstraße zu bewerten - der Beitrag, den die Anwohner dann leisten müssten, würde sich schließlich auf bis zu 45 Prozent reduzieren.

In einem sind sich aber alle Beteiligten einig: Ja, es war dringend nötig die Straße auszubauen. Beziehungsweise neu zu erschließen. Wie auch immer: Diese Frage klärt ja nun das Gericht.

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