Kürzung der Förderungen Weniger Geld für Sprachförderung

NEUWIED · Der Landkreis Neuwied hat im kommenden Kindergartenjahr weniger Geld für Sprachförderung zur Verfügung. Der aus Mainz zugewiesene Betrag ist innerhalb von sechs Jahren um 28.000 Euro auf 152.000 Euro gesunken, teilte die Verwaltung mit.

 Für die Sprachförderung in Kindergärten gibt es in Rheinland-Pfalz immer weniger Geld. Auch der Kreis Neuwied ist betroffen.

Für die Sprachförderung in Kindergärten gibt es in Rheinland-Pfalz immer weniger Geld. Auch der Kreis Neuwied ist betroffen.

Foto: Homann

Der Erste Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach (CDU) bedauert diese Entwicklung: "Die Sprachförderung, an der nach Möglichkeit auch schon die jüngsten Kinder in der Kita teilnehmen sollen, ist zu einem unverzichtbaren Baustein des pädagogischen Angebotes in unseren Kitas geworden."

Grund für die Einbußen seien einerseits das Schrumpfen des Gesamtbudgets für die Sprachförderung und andererseits ein veränderter Schlüssel für die Verteilung an die Jugendämter. Hallerbach kritisierte: "Das ist bei dem hohen Sprachförderbedarf vieler Kinder, vor allem mit Migrationshintergrund, eindeutig zu wenig Geld." Die Entwicklung sei auch mit Blick auf den Zuzug weiterer Kinder aus dem Ausland "eher rückwärtsgewandt". Einzig positiv ist aus Sicht der Verwaltung, dass das Land Abstand von einer Neuordnung in der Sprachförderung genommen habe. Angedacht wa,r eine Fachberaterstelle im Jugendamt einzurichten.

"Wir brauchen keine Berater oder Koordinatoren in den Jugendämtern, wir brauchen Geld für den Einsatz von Sprachförderkräften in den Kindertagesstätten", sagte Hallerbach. Wegen der Kürzung war die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt bereits im vergangenen Jahr in die Kritik geraten. Sie hatte das mit dem allgemeinen Spardruck der Landesregierung begründet. Das Finanzministerium hatte allen Ministerien die Haushaltsmittel um drei Prozent gestrichen. In Neuwied soll das Geld nach einem Gesamtplan vergeben werden, der sich an der Zahl der Kinder mit Sprachförderbedarf orientiert. Die Verteilung erfolgt nach Antrag der Träger. Bis Ende März können sie für 2015/2016 beantragt werden.

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