Bereitschaftszentrale Neuwied Wenn der Arzt keine Sprechzeit hat

KREIS NEUWIED · Patienten können sich außerhalb der Praxiszeiten an die neue Bereitschaftsdienstzentrale in Neuwied wenden. In Neuwied hat eine neue Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) in Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) eröffnet, zunächst in der Notdienstzentrale des Regionalen Arztnotrufes Neuwied, am 11. Dezember zieht die BDZ in neue Räume am DRK-Krankenhaus.

Sie ist zentraler Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der Praxisöffnungszeiten der behandelnden Ärzte. Der Bereitschaftsdienst ist zuständig für die bisher dezentral organisierten Bereiche, darunter die Stadt Neuwied, Linz und Unkel/Rheinbreitbach. Die Leitung der BDZ in Neuwied hat Joachim Courtial, Allgemeinarzt aus Höhr-Grenzhausen.

In der BDZ finden Patienten qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die beispielsweise kleinere Verletzungen wie Schnitt- oder Schürfwunden, sowie Hals-, Bauch- oder Ohrenschmerzen, Unwohlsein, Fieber oder Schwindel behandeln. Für eine weiterführende Diagnostik steht das Klinikum als Kooperationspartner bereit. Falls nötig, werden auch Hausbesuche angeboten. Je nach Betrieb muss sowohl in der Bereitschaftsdienstzentrale als auch bei Hausbesuchen mit Wartezeiten gerechnet werden. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.

Adresse der Bereitschaftsdienstzentrale Neuwied

Bis 10. Dezember: Hermannstraße 40, 56564 Neuwied, Telefon 02631/19292; ab 11. Dezember: DRK-Krankenhaus Neuwied, Marktstraße 104, 56564 Neuwied. Die Telefonnummer wird noch bekanntgegeben.

Öffnungszeiten der BDZ

Montag ab 19 Uhr bis Dienstag, 7 Uhr.

Dienstag ab 19 Uhr bis Mittwoch, 7 Uhr.

Mittwoch ab 14 Uhr bis Donnerstag, 7 Uhr.

Donnerstag ab 19 Uhr bis Freitag, 7 Uhr.

Wochenende:

Freitag ab 16 Uhr bis Montag, 7 Uhr.

An Feiertagen:

Vom Vorabend des Feiertags, 18 Uhr, bis zum Folgetag des Feiertags, 7 Uhr.

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