Verhandlung gegen Unternehmer aus dem Siebengebirge Mildes Urteil auch in der Berufung

Siebengebirge · Unternehmer aus dem Siebengebirge geriet in finanzielle Schieflage und zahlte für Mitarbeiter vorübergehend keine Sozialabgaben.

 Das Bonner Landgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.

Das Bonner Landgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.

Foto: dpa/Oliver Berg

Eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ ist so ziemlich das mildeste Urteil, das ein Gericht aussprechen kann: Und zu einer solchen hatte ein Bonner Amtsrichter einen Unternehmer aus dem Siebengebirge verurteilt, weil dieser über einen Zeitraum von rund anderthalb Jahren die Sozialversicherungsbeiträge mehrerer Mitarbeiter nicht gezahlt hatte. Das Unternehmen war mehr oder minder unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten und so behalf sich der Chef in seiner Not damit, einigen Angestellten nur die Nettolöhne auszuzahlen. Das gilt allerdings als Vorenthaltung von Arbeitsentgelt – und ist immer eine Straftat.

Offenbar sah der Richter in der ersten Instanz das Verschulden des Firmenchefs aber als so gering an, dass er nur die eingangs erwähnte Verwarnung aussprach. Eine Entscheidung, die man salopp als Geldstrafe auf Bewährung bezeichnen könnte. Voraussetzung dazu ist aber, dass eine Straftat zwar vorliegt, wenn man exakt den Buchstaben des Gesetzes folgt. Ist der Richter aber zu der Überzeugung gelangt, dass der Gesetzgeber eigentlich gravierendere Straftaten als die vorliegende im Auge hatte, kann er zu dem milden Mittel greifen. Das sah die Staatsanwaltschaft allerdings nicht ganz so klar wie der Amtsrichter und legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel ein.

Bonner Landgericht hat den Unternehmer nun zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.

Nun hat eine Berufungskammer am Bonner Landgericht eine etwas härtere Entscheidung getroffen und den Mann zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Der Betrieb des 61-Jährigen arbeitet in einer Nische und behauptet sich seit nunmehr gut 30 Jahren am Markt: Zu Spitzenzeiten bot das Unternehmen 20 Mitarbeitern Lohn und Brot; zur Zeit des Engpasses arbeiteten acht Vollzeit- und ein Teilzeitmitarbeiter sowie ein Azubi und vier Aushilfen dort.

Als dem Unternehmer nun in einer wirtschaftlich ohnehin schwierigen Phase auch noch eine unerwartete Steuernachforderung ins Haus flatterte, wusste sich der Mann offenbar zunächst nicht anders zu helfen, als die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge einiger Mitarbeiter nicht zu begleichen. 22 Fälle verurteilten die Richter schließlich; der aufgelaufene Verzug summierte sich letztlich auf immerhin gut 18 000 Euro. Die Richter hielten dem Verurteilten zugute, dass er zwischenzeitlich immer wieder Teilbeträge gezahlt hatte, wenn es seine Finanzlage zuließ. Nachdem der Unternehmer im Sommer 2019 dann aber letzten Endes doch einen Insolvenzantrag stellen musste, flossen diese unregelmäßigen Zahlungen zunächst wieder zurück.

Insolvenverfahren ist noch nicht abgeschlossen

Aktuell ist das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen. Es soll sich aber dem Vernehmen nach auf einem guten Weg befinden, der das Fortbestehen des Unternehmens ermöglichen dürfte. Die Entscheidung der Berufungskammer ist bereits rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort