Handel mit Betäubungsmitteln in Sankt Augustin 27-Jähriger in Drogendeals verwickelt

Siegburg/Sankt Augustin · Ein Mitbewohner des jungen Mannes dealte mit einer Bande in einem Haus in Sankt Augustin mit Drogen. Der Angeklagte soll sich nicht nur an den Geschäften beteiligt, sondern auch Marihuana versteckt haben. Das Gericht sprach jetzt ein Urteil.

 Am Mittwoch fiel vor dem Schöffengericht in Siegburg das Urteil im Fall eines 27-Jährigen der wegen Beihilfe zum Drogenhandel angeklagt war.

Am Mittwoch fiel vor dem Schöffengericht in Siegburg das Urteil im Fall eines 27-Jährigen der wegen Beihilfe zum Drogenhandel angeklagt war.

Foto: dpa/Arne Dedert

Dumm gelaufen: Weil sein Mitbewohner in einem Haus in Sankt Augustin mit einer Bande von Drogen-Dealern eifrigen Handel übers Internet betrieb, landete ein 27-Jähriger jetzt vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Herbert Prümper. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte sich der Mann, ein Klimaanlagen-Monteur, im Jahre 2018 an den Geschäften der Bande beteiligt und zudem auch noch auf dem Dachboden des Wohnhauses ein Kilogramm Marihuana versteckt. Den Vertrieb der Drogen übernahmen die anderen – und zum Teil bereits verurteilten – Mitglieder der Bande über das sogenannte Darknet, eine versteckte Form des Internets.

Der Verteidiger des Mannes ließ sich für seinen Mandanten dahingehend ein, dass der die Taten zwar zugebe, aber nur in einem sehr geringen Umfang an den Geschäften beteiligt gewesen sei. Mit einem anderen Mann habe sein Mandant in dem Haus eine Wohngemeinschaft gebildet. Eines Tages sei er dazugekommen, als der Mitbewohner Marihuana verpackte. Als der ihn dann bat, doch mitzuhelfen, habe er das auch zwei- oder vielleicht auch viermal getan und einen Lohn von 50 Euro erhalten.

„Er hat sich einfach hinreißen lassen“, sagte der Verteidiger. Und von dem Marihuana auf dem Speicher habe der Mandant „keine konkrete Kenntnis“ gehabt. Ebenso wenig habe er etwas über die anderen Beteiligten gewusst. Dann wäre der Angeklagte wohl „aus Versehen in die Ermittlung geraten?“, fragte Richter Prümper. Was der Angeklagte bestätigte, er habe im Bett gelegen, als die Polizei zur Durchsuchung kam.

Wegen des Anklagevorwurfs des unerlaubten Besitzes von nicht unerheblichen Mengen an Marihuana einigten sich Gericht und Staatsanwaltschaft darauf, das Verfahren einzustellen. Für die Beihilfe zum Drogenhandel plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten, zumal der Angeklagte bereits einige Vorstrafen, darunter eine wegen eines Betäubungsmitteldeliktes, auf dem Kerbholz habe. Die Strafe könne wegen des Geständnisses und einer günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Verteidigung konnte dem nichts entgegensetzen und bat um Milde.

Das Gericht entschied schließlich, dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu folgen. Zwar habe der Angeklagte nur „eine Nebenrolle“ in dem Geschäft gespielt, aber durch seine Tatbeteiligung habe er auch von dem Verkauf der Drogen wissen müssen.

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