Protest gegen Abschiebung einer albanischen Familie im Rhein-Sieg-Kreis 4300 Menschen unterzeichnen Online-Petition

Rhein-Sieg-Kreis · Vor zwei Wochen hat die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises eine Mutter und ihre drei Söhne nach Albanien abgeschoben. Die Entscheidung hat eine Welle des Protests ausgelöst: Viele fordern eine Rückführung der Familie.

 Kundgebung vor dem Kreishaus in Siegburg: 100 Menschen demonstrieren gegen die Abschiebung einer albanischen Familie.

Kundgebung vor dem Kreishaus in Siegburg: 100 Menschen demonstrieren gegen die Abschiebung einer albanischen Familie.

Foto: Ingo Eisner

Hohe Wellen hat die Entscheidung der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises geschlagen, eine Frau und ihre drei Söhne (acht, 14 und 16 Jahre) nach Albanien abzuschieben (der GA berichtete). Die katholische Pfarrgemeinde Sankt Remigius Happerschoß sowie Mitglieder des Seelsorgebereichs Hennef-Ost haben unter Leitung von Pfarrer Christoph Jansen eine Online-Petition gegen die Abschiebung gestartet, die bis Mittwoch mehr als 4300 Menschen unterzeichnet haben. Jansen forderte zudem von Landrat Sebastian Schuster die Rückholung der Familie und eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

Während rund 100 Menschen vor dem Kreishaus für die Rückholung der Familie demonstrierten, war Jansen am Mittwoch kurzfristig zum Gespräch bei Kreis-Ordnungsdezernent Michael Rudersdorf und Gabriele Neugebauer, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes. Mit dem Ergebnis: Für den Kreis ist die Abschiebung nach wie vor legitim.

Wie berichtet, war die Frau am 22. April morgens um vier Uhr von Ausländerbehörde und Polizei aus der Bonner Landesklinik, ihre jüngeren Söhne aus einem Siegburger Kinderheim und der älteste Sohn (16) aus dem alten Pfarrheim in Happerschoß, in dem die Familie lebte, abgeholt worden. Die Beamten setzten die Familie in Düsseldorf in ein Flugzeug nach Tirana. Dort lebt sie nun bei Verwandten, aber in Angst vor dem gewalttätigen Ex-Mann. Er war vor zwei Jahren abgeschoben worden.

Die Kreisausländerbehörde war bei ihrer Entscheidung geblieben, obwohl die Härtefallkommission und der Petitionsausschuss des Landtages empfohlen hatten, der Frau und ihren Kindern eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen. „Die Gerichte hatten erhebliche Zweifel an der Darstellung der Frau und bewerteten die familiären und gesundheitlichen Gründe auf Grundlage unterschiedlicher Gutachten als nicht glaubhaft“, sagt Rudersdorf. Der Kreis habe die Familie abgeschoben, da sie seit 2017 ausreisepflichtig sei, dem aber nicht nachgekommen war.

Kreis stuft Integrationsperspektive als sehr gering ein

Dem Härtefallersuchen folgte der Kreis nicht, da er die Integrationsperspektive der Familie als sehr gering einstufte. Zudem führte er schlechte Deutschkenntnisse der Frau, ihre nicht ausreichenden Arbeitsbemühungen, die mangelhaften schulischen Leistungen der Söhne und das Sozialverhalten des ältesten Sohnes, der Mitschüler massiv bedroht haben soll, an.

Laut Hubert Damm, Mitglied der Pfarrgemeinde Happerschoß, geht es der Familie aktuell nicht gut. Er hatte die Mutter und ihre Söhne mit anderen in Happerschoß unterstützt und steht telefonisch mit ihr in Kontakt. Die Versorgung mit Lebensmitteln sei schwierig. Er habe aber eine Ordensfrau in Tirana kontaktiert, die mit Helferinnen die Familie zwei Mal pro Woche besucht und Essen bringt.

SkF und SKM fordern Rückführung

Auch der Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF) und der Katholische Verein für soziale Dienste (SKM) zeigen sich fassungslos. „Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet, Frauen vor Gewalt zu schützen. Die Abschiebung unter diesen Umständen missachtet massiv die Schutzwürdigkeit der Frau und ihrer Kinder und nimmt eine Retraumatisierung und erhebliche Gefährdung in Kauf“, sagt SkF-Geschäftsführerin Jutta Oehmen. Die SKM-Vorstandsvorsitzende Monika Bähr fordert den Kreis zur unverzüglichen Rückholung der Familie und zur Gewährung eines Bleiberechts auf, da Gefahr für Leib und Leben bestehe. „Wir verstehen nicht, warum die Ausländerbehörde in diesem Fall nicht der Empfehlung des Petitionsausschusses und der Härtefallkommission für ein Bleiberecht der Familie gefolgt ist. Die Frau zeigte sich in unseren Beratungsgesprächen als unbedingt integrationswillig“, sagte Bähr.

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