Auch im Rhein-Sieg-Kreis steigen die Infektionszahlen rasant an Ab Montag gilt wieder die Inzidenzstufe 1

Rhein-Sieg-Kreis · Infektionszahlen steigen rasant an. Auch im Rhein-Sieg-Kreis liegt der Sieben-Tage-Wert bei 14,8. Musikfestivals sind untersagt

 Die Vorlage von negativen Testergebnissen wird wieder in vielen Fällen nötig sein.

Die Vorlage von negativen Testergebnissen wird wieder in vielen Fällen nötig sein.

Foto: dpa/Paul Zinken

Die Infektionszahlen steigen mal wieder. Daher gilt ab diesen Montag für das Land NRW die Inzidenzstufe 1. Sie gilt für die Sieben-Tages-Inzidenz von 10 bis 35. Im Rhein-Sieg-Kreis liegt er seit Donnerstag über 10, am Sonntag gab das Landeszentrum Gesundheit (LZG) einen Wert von 14,8 an. Sollte sich dieser Trend bis einschließlich Donnerstag, 29. Juli, fortsetzen, würde für den Rhein-Sieg-Kreis ab Samstag, 31. Juli, die Inzidenzstufe 1 gelten. Denn die Höherstufung sieht die Corona-Schutzverordnung grundsätzlich dann vor, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an acht aufeinander folgenden Tagen über der Grenze von 10 liegt. Bei einem dynamischen, nicht lokal begrenzten Anstieg kann das NRW-Gesundheitsministerium allerdings die Inzidenzstufe auch schon früher wieder erhöhen und damit die restriktiveren Schutzmaßnahmen der Stufe 1 wieder in Kraft setzen.

Auch wenn der Kreis da immer noch in Inzidenzstufe 0 eingruppiert ist, führt die Höherstufung des Landes NRW zu einer Verschärfung der Regeln, teilte der Kreis am Wochenende mit. Denn die aktuelle Corona-Schutzverordnung knüpft verschiedene Schutzmaßnahmen nicht nur an die Inzidenzstufen der Kreise und kreisfreien Städte, sondern auch an die des Landes. Und das ändert sich ab diesen Montag:

Maskenpflicht: Es gilt wieder eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Gastronomie: In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen. Die einfache Rückverfolgbarkeit muss wieder sichergestellt sein.

Einzelhandel: Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene zehn Quadratmeter.

Veranstaltungen: Bei Versammlungen und Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleistet werden. Wenn mehr als 500 Personen (einschließlich immunisierter) Personen, an einer Veranstaltung (Theater, Kino, Konzert) teilnehmen, sind wieder ein Negativtestnachweis und ein Sitzplan nach Schachbrettmuster erforderlich. Bis zu dieser Personengrenze muss entweder ein Negativtestnachweis oder ein Sitzplan nach Schachbrettmuster vorliegen. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (einschließlich immunisierter Personen) greifen wieder Abstandsregeln sowie Personenbegrenzungen, außerdem muss ein Negativtestnachweis vorliegen. Volks- und Schützenfeste, Musikfestivals und ähnliches sind wieder untersagt. Die Regelungen für private Veranstaltungen und Partys gelten unverändert weiter.

Freizeit: Der Betrieb von Diskotheken, Clubs und ähnliches in Innenräumen ist wieder untersagt.

„Auch, wenn die Inzidenzzahlen immer noch niedrig sind, haben sich die Werte seit dem 14. Juli, also innerhalb von neun Tagen, verdoppelt. Das muss uns – neben einem deutlich über 1 liegenden R-Wert – Sorgen machen, auch wenn sich die steigenden Infektionszahlen bisher zum Glück noch nicht in den Krankenhauseinweisungen niederschlagen“, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) dazu mit. „Gerade im Hinblick auf die von vielen Wissenschaftlern für den Herbst prognostizierte Infektionswelle zahlt sich nun aus, dass wir die Coronaschutzverordnung mit einem Sicherheitsschirm ausgestattet haben, der uns ermöglicht, schnell, konsequent und umsichtig zu handeln. Zur Wahrheit gehört aber auch: Der beste Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus ist eine Impfung. Daher mein dringender Appell: Wenn Sie es noch nicht getan haben – lassen Sie sich impfen!“ ca

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