Geldstrafe Ärger um erkauften Führerschein
RHEINBACH · Wegen Urkundenfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss ein 31-Jähriger aus Rheinbach jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro zahlen. Dazu wurde er vor dem Rheinbacher Amtsgericht verurteilt.
Die Polizei hatte den 31-Jährigen am 9. Mai gegen 7.30 Uhr in Rheinbach angehalten und bei der Gelegenheit seinen gefälschten ungarischen Führerschein sichergestellt. Bei der Hauptverhandlung vor dem Rheinbacher Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte direkt zu Beginn geständig und einsichtig.
Nur seiner Erklärung, er habe die gekaufte Fahrerlaubnis für echt gehalten, mochte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert nicht so recht folgen, ist doch auf der Karte das Wort "Deutsch" ohne "s" geschrieben. "So naiv können Sie doch eigentlich gar nicht sein, das zu glauben."
Abgesehen davon, dass man hierzulande nicht mit einem gekauften Führerschein fahren dürfe. Das habe der Angeklagte wissen können und müssen, so der Richter.
3500 Euro hatte der Mann dafür ausgegeben. Den Mann, der ihm die gefälschte Fahrerlaubnis verkauft hatte, habe er in einer Kneipe beim Bier kennengelernt, erinnerte sich der 31-Jährige.
Weil er als selbstständiger Handwerker nach einigen früheren Verkehrsdelikten keinen gültigen Führerschein besaß, habe er sich schließlich "aus der Not heraus" auf den dubiosen Handel eingelassen, schilderte er, zumal der andere ihm versprochen habe, das sei alles ganz legal.
Das war es natürlich nicht, wie im November 2011 dann auch offenkundig wurde. Damals war der Angeklagte auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden und hatte wegen der falschen Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen müssen.
Für das Gericht machte diese Tatsache es umso unverständlicher, dass der Angeklagte mit dem gefälschten Führerschein weiter herumgefahren sei. Und dies zudem mit einem Vorstrafenregister, in dem Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung sowie Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Beleidigung stehen.
Strafmildernd wirkte sich aus Sicht des Gerichts das Geständnis des Angeklagten aus, strafschärfend jedoch der Blick auf vorangegangene einschlägige Vorstrafen. Die letzte Verurteilung stamme aus dem Jahr 2008, und es sei erkennbar, dass sich der junge Familienvater ernsthaft bemühe, sich nichts mehr zuschulden kommen zu lassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine viermonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Richter Ulrich Schulte-Bunert beließ es bei einer empfindlichen Geldstrafe, für die auch der Verteidiger des 31-Jährigen plädiert hatte. Er wolle dem Mann, der inzwischen mit Erfolg seinen eigenen Betrieb aufgebaut habe, dies nicht kaputt machen.