Folgenschwerer Unfall Amtsgericht Siegburg verhängt Bewährungsstrafe für Corvette-Fahrer

Siegburg/Much · Er war mit 140 statt 70 Stundenkilometern unterwegs und verletzte eine Seniorin bei einem Unfall schwer. Jetzt stand der 55-Jährige Corvette-Fahrer aus Morsbach vor dem Amstgericht in Siegburg.

 Symbolbild.

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Foto: Peter Steffen/Archiv

Ein Ausflug mit seinem Sportwagen der Marke Corvette endete im August 2018 mit einem schweren Unfall, bei dem eine damals 83-jährige Fahrradfahrerin aus Much schwer verletzt worden war. Nun hat das Siegburger Amtsgericht den 55-jährigen Unfallfahrer aus Morsbach wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Zudem muss der Angeklagte weitere 18 Monate warten, bis er seinen Führerschein zurückbekommen kann.

Der Unfall ereignete sich am 28. August 2018 auf der Landstraße 352 in Höhe der Ortschaft Feld. Der Angeklagte war laut Staatsanwalt in „Rennfahrermanier“ in Richtung Much unterwegs – statt der erlaubten 70 mit 140 Stundenkilometern. Er habe ein Rennen gegen sich selbst geführt, so der Staatsanwalt. Nach einer Linkskurve kam ihm ein Feldhäcksler mit Überbreite entgegen. Der Angeklagte wich auf den Grünstreifen aus und erfasste einige Meter weiter die Seniorin, die mit ihrem Fahrrad ebenfalls Richtung Much fuhr. Sie erlitt zahlreiche Knochenbrüche. Obwohl die Radfahrerin für den Angeklagten sichtbar wahrnehmbar gewesen sei, habe er nicht abgebremst, so der Staatsanwalt.

Vorwurf des Vorsatzes stand im Raum

Deshalb stand zunächst der Vorwurf der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung im Raum. Der ließ sich im Lauf der Verhandlung aber nicht bestätigen. Der Morsbacher selbst gab zum Teil unter Tränen an, er habe in der Gegend herumgeschaut und geträumt. Als er etwas auf sich zukommen gesehen habe, habe er das Lenkrad herumgerissen. Warum er weiter Gas gegeben habe, wollte Richter Herbert Prümper wissen. „Weil ich geglaubt habe, dass ich auf der Bremse stehe“, sagte der Angeklagte, der bislang nicht vorbestraft ist. „Ich habe komplett versagt, ich hatte die Situation nicht mehr unter Kontrolle.“

Ein Rennen sei sein Mandant nicht gefahren, ergänzte der Verteidiger, der verdeutlichte, dass sein Mandant persönlich und psychisch unter dem Unfall leide. Dass eine Verwechslung von Brems- und Gaspedal möglich gewesen sein kann, bestätigte ein Sachverständiger. Er legte zudem dar, dass der Angeklagte mit seiner Corvette nach Spurenlage sowie Daten aus dem Auto mit etwa 140 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein muss. Und sich damit im Bereich der Grenzgeschwindigkeit der Linkskurve befand.

Urteil entspricht nahezu Forderung der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung entsprach das Schöffengericht nahezu der Forderung des Staatsanwalts, der eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesetzt zur Bewährung für angemessen hielt. Der Angeklagte habe sich rücksichtslos und grob verkehrswidrig verhalten, erläuterte der Richter. Belastend falle auch ins Gewicht, dass der Unfall das komplette Leben der Seniorin verändert habe. Sie sei nun auf Hilfe angewiesen. Beim Strafmaß sei zudem berücksichtigt, ein Zeichen zu setzen, dass Raserei für alle anderen eine echte Zumutung sei, so Prümper. Der Forderung des Staatsanwalts, die Corvette einzuziehen, kam das Gericht hingegen nicht nach, weil der Wagen geleast ist.

Auf eine Geldbuße verzichtete das Gericht, da der Angeklagte aufgrund des Führerscheinentzugs in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist. Mit der Geschädigten hat der 55-Jährige einen Vergleich über 35.000 Euro geschlossen.

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