23-jähriger Bonner beteuert seine Unschuld Anklage wegen Besitzes von Kinderpornografie

RHEINBACH · Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie stand jetzt ein 23-Jähriger aus Bonn vor dem Rheinbacher Amtsgericht. Dem jungen Mann wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 8. März bis 25. Mai 2009 als Heranwachsender Videos und Fotos, Comics und weitere Dateien heruntergeladen und über eine Tauschbörse im Internet weitergeleitet zu haben. Der Angeklagte wohnte damals noch bei seinen Eltern in Swisttal. Er bestreitet die Vorwürfe.

853 Dateien - so hat das Gutachten eines Sachverständigen ergeben - sind bereits eindeutig als Kinderpornografie identifiziert. Außerdem kommen 250.000 weitere in Betracht. Insgesamt 76 Prozent der auf zwei Festplatten abgelegten Dateien fallen in diese Kategorie. Außerdem finden sich entsprechende Suchanfragen in der Chronik des Browsers sowie bei den Lesezeichen, die zum Wiederfinden häufig besuchter Seiten im Netz dienen.

Der 23-Jährige weist den Tatvorwurf entschieden von sich. Die Dateien seien ihm von Dritten aufgespielt worden. Weiter wollte er sich nicht dazu äußern. Aus Sicht des Gerichts sei aufgrund schwieriger Familienverhältnisse eine gewisse Entwicklungsverzögerung bei dem Angeklagten festzustellen, weshalb auch Jugendstrafrecht anzuwenden sei.

Aus Sicht des Gerichts gibt es schon jetzt mehr als genug Indizien, die den 23-Jährigen schwer belasten. "Wie sollen wir davon ausgehen, dass Sie davon nichts gewusst haben?", fragte Amtsrichter Jan Fante den jungen Mann, bekam jedoch keine Antwort.

Auch das Angebot der Staatsanwaltschaft, den Besitz der Dateien zuzugeben, einer Therapie zuzustimmen und einige Sozialstunden zu machen, worauf im Gegenzug auf eine weitere detaillierte Untersuchung der Festplatten verzichtet werden könnte, lehnte der Angeklagte ab. Trotz zweimaliger Versuche seines Verteidigers, ihn zu überzeugen, beharrte der 23-Jährige auf seiner Unschuld und Unwissenheit.

Auch eine Verwarnung mit Auflagen - angesichts der Tatsache, dass die Tat vier Jahre zurückliege und er sich seitdem nichts mehr habe zuschulden kommen lassen - komme für ihn nicht Betracht. Er gebe zu, dass er sich damals wie wohl alle in seinem Alter mal ein paar Pornos angesehen habe. Mehr aber auch nicht.

Da er auf seiner Version beharrt, werden die Festplatten jetzt in einem kriminaltechnischen Institut in München untersucht. Das Verfahren wurde ausgesetzt und wird, sobald die Ergebnisse vorliegen, je nach Schwere der Schuld in Rheinbach oder in Euskirchen fortgesetzt.

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