61-Jähriger dreht heimlich Filme Berufsverbot wegen Kinderpornografie

Siegburg · Ein 61-Jähriger musste sich vor dem Siegburger Amtsgericht wegen kinder- und jugendpornografischer Bild- und Filmaufnahmen verantworten. Außerdem hat er auch Erwachsene heimlich auf der Toilette gefilmt. 23 Fälle werden ihm zur Last gelegt.

 Ein Aufnahme aus dem Amtsgericht in Siegburg. Dort musste sich jetzt ein 61-Jähriger für 23 Taten, die ihm zur Last gelegt worden sind, verantworten. (Symbolbild)

Ein Aufnahme aus dem Amtsgericht in Siegburg. Dort musste sich jetzt ein 61-Jähriger für 23 Taten, die ihm zur Last gelegt worden sind, verantworten. (Symbolbild)

Foto: Meike Böschemeyer

Seine Stellung als privater Musiklehrer nutzte ein 61-jähriger Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis schamlos aus. Er fertigte von Schülerinnen im Alter von fünf bis 15 Jahren kinder- und jugendpornografische Bilder und Filme an. Auch Erwachsene wurden Opfer seiner Neigung: Von ihnen fertigte er Bilder mit einer versteckten Kamera an, wenn sie seine Gästetoilette benutzten. Das führte ihn nun vor Gericht, wo ihm die Staatsanwaltschaft 23 Fälle dieser Art vorhielt. Aufgefallen war der Mann, weil er die Bilder ins Internet gestellt hatte, und ihm die Polizei auf die Spur kam.

Sein Verteidiger räumte die Taten für seinen Mandanten ein. Das hatte er schon dem Gericht zuvor gemeldet. So brauchte Richterin Kristin Stilz weder die Kinder noch die Erwachsenen als Zeugen einzubestellen. Glück für den Angeklagten sei, dass das Gericht schon schlimmere Fotos gesehen habe. Die Aufnahmen auf der Toilette seien aber ein außerordentlich schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, sein Mandant sei seit seiner Festnahme vor eineinhalb Jahren auf einem guten Wege. Er befinde sich in psychotherapeutischer Behandlung, die nach Auskunft des Therapeuten auch erfolgreich verläuft. Das die Polizei ihm auf die Spur gekommen war, sei für den Mandanten „eine große Befreiung“ gewesen.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, zwei Jahren Berufsverbot, eine Geldauflage von 1600 Euro und die Fortsetzung der Therapie mindestens bis Ende 2021. Dem folgte das Gericht nicht ganz: Ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung und drei Jahre Berufsverbot im eigenen Haus sowie Fortsetzung der Therapie bis mindestens Jahresende, so das Urteil.

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