Aus dem Bonner Landgericht Bewährung nach Drogenhandel mit Klingonenschwert

Bonn/Nümbrecht · Frau aus Nümbrecht ist des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln schuldig

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Fabian Strauch

Das Klingonenschwert spielte letztlich für das Strafmaß keine entscheidende Rolle mehr: Vor der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ist eine 44-jährige Frau aus Nümbrecht des bewaffneten Drogenhandels für schuldig befunden und zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das sogenannte Bat‘leth aus der bekannten Star-Trek-Fernsehserie spielte bei der Verurteilung nur eine untergeordnete Rolle. Zwei große Schwerter, die die Frau in ihrem Bettkasten aufbewahrt hatte, seien deutlich geeigneter zur Verteidigung des Drogenvorrats gewesen, als der übrige Teil des beeindruckenden Waffenarsenals, das bei der Nümbrechterin sichergestellt worden war. So erläuterte es der Vorsitzende Richter Marc Eumann bei der Begründung der Kammerentscheidung.

Die 44-Jährige war der Polizei nur durch einen Zufall ins Netz gegangen: Sie war quasi der Beifang von Ermittlungen gegen vier andere Verdächtige, die aber schließlich im Sande verliefen. Es ging um den Verdacht des illegalen Waffenhandels. Einer der Männer, die im Visier der Fahnder standen, hatte sich den Wagen der nun Verurteilten eine Zeit lang ausgeliehen. So wollte die Polizei am 1. Juni 2021 die Wohnung der Frau zunächst nur nach möglichen Besitztümern des Mannes durchsuchen. Schnell fiel den Beamten aber ein gerade ausgedrückter Joint in einem Aschenbecher auf dem Wohnzimmertisch auf. Und auch die 1,6 Kilo einer Amphetaminsalzzubereitung blieben im Kühlschrank nicht lange verborgen. Außerdem fanden die Beamten knapp 980 Gramm einer weiteren Amphetaminvariante sowie 230 Gramm Cannabis und diverses Drogen-Equipment.

Umfangreiche Waffensammlung

Zum Verhängnis hätte der Dealerin aber ihre umfangreiche Waffensammlung gereichen können: Drogenhandel mit Waffen ist nämlich als Straftatbestand normalerweise nicht mehr bewährungsfähig. Nur der Tatsache, dass das Gericht schließlich von einem minderschweren Fall ausging, bescherte der Verurteilten die relativ milde Strafe. Die Richter hatten nämlich die gesamte Waffensammlung aus der Asservatenkammer holen lassen und die Hieb-, Schlag- und Schusswaffen intensiv in Augenschein genommen. Das Ergebnis: Die meisten Gegenstände hatte die Waffennärrin wohl eindeutig zu Dekozwecken angeschafft. So gab es für die historischen Schusswaffen keinerlei Munition, bei einigen waren auch die Läufe verschlossen worden.

Auch das Bat’leth hätte die Frau wohl nicht schnell genug von der komplizierten Deckenaufhängung lösen können, um im Zweifelsfall ihren Drogenvorrat zu verteidigen. Einzig die beiden Schwerter im Bettkasten wären nach Überzeugung der Richter infrage gekommen, um einem Eindringling den Weg abzuschneiden.

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