Verhandlung vor dem Siegburger Amtsgericht Bewährungsstrafe für Einbrecher

Siegburg · Gleich zwei Terrassentüren hebelte er im vergangenen Sommer mit Sichel und Beil auf und erbeutete beim Einbruch in ein Niederkasseler aus eine Stange Zigaretten. Dafür musste sich ein 27-Jähriger nun vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

 Wegen Einbruchs musste sich ein 27-Jähriger vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Wegen Einbruchs musste sich ein 27-Jähriger vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Foto: Peter Steffen/Archiv

Einbrecher wird aus Untersuchungshaft vorgeführt

Von Hanjo Wimmeroth

SIEGBURG. Wohnungseinbruchsdiebstahl wird seit einigen Jahren von der Justiz als Verbrechen eingestuft. Zu schwerwiegend sind die Folgen für die Geschädigten, in deren absolute Privatsphäre eingedrungen wird. So sagte jetzt auch eine 70-jährige Frau aus Niederkassel vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Alexander Bluhm, dass sie nach wie vor unter Angst leidet, weil im September 2017 bereits zum zweiten Mal nach 2006 in ihr Haus eingebrochen wurde.

Angeklagt war ein 27-jähriger Mann, der aus Untersuchungshaft vorgeführt wurde. Durch Zufall war er im vergangenen Jahr der Polizei ins Netz gegangen. Er soll im September 2017 gemeinsam mit einer unbekannten Frau in das Haus der Zeugin vormittags eingebrochen haben. Mittels einer Sichel und eines Beils, das sie in der Garage gefunden hatten, hebelten sie zwei Terrassentüren auf, durchwühlten das Haus und flüchteten mit einer Stange Zigaretten als Beute. Sichergestelltes Bargeld will der Angeklagte bei sich gehabt haben. Der Schaden durch den Einbruch war indes immens: rund 8000 Euro kosteten die beiden neuen Türen, dazu kamen Einbaukosten von rund 2000 Euro.

Die Verteidigerin des Mannes räumte für ihren Mandanten die Tat „dem Grunde nach“ ein. Die Tat ergebe sich aus der Lebensgeschichte ihres Mandanten. Er sei in Serbien geboren, und für seine Eltern seien damals die Lebensbedingungen „für Roma schwierig gewesen“. Er sei dann zunächst zu seiner Schwester in Österreich gezogen, später mit der Mutter nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen. Das habe aber wegen unterschiedlicher Familiennamen in den Papieren nicht funktioniert. Dann sei ein „unsäglicher Kontakt zu Roma-Leuten“ entstanden, was am Vorstrafenregister des Angeklagten zu sehen sei. Inzwischen aber habe der Mann einen festen Wohnsitz in Frankreich und arbeite als Hilfskoch in einem Restaurant.

Wie er denn auf das Grundstück gekommen sei, wollte der Richter wissen. Er habe gemeinsam mit einer „Silvana“ geklingelt, um festzustellen, ob jemand zuhause ist. Als niemand öffnete, seien sie dann wie beschrieben in das Haus eingedrungen.

Die als Zeugin geladene Hauseigentümerin schilderte dann, wie sie den Einbruch erlebt hatte, und wie sie heute noch darunter leidet: „Das ist heute noch ganz schlimm“, sagte sie. Noch immer sei sie ständig besorgt, es könne wieder eingebrochen werden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte dann nach Abschluss der Beweisaufnahme eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Strafe könne aber noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem beantragte sie die Aufhebung des Haftbefehls. Das forderte auch die Verteidigung, eine Bewährungsstrafe sei richtig, zumal der Angeklagte schon drei Monate Untersuchungshaft hinter sich habe. Nach kurzer Beratung entschied sich dann auch das Schöffengericht für die Bewährungsstrafe und die Aufhebung des Haftbefehls.

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