Urteil vor dem Bonner Landgericht Bewährungsstrafen nach Entführung in den Lohmarer Friedwald

Lohmar/Siegburg · Sie haben einen 23 Jahre alten Siegburger in den Wald entführt, wo sie von ihm 10.000 Euro forderten. Das Bonner Landgericht hat die beiden Männer aus Siegburg und Troisdorf jetzt versuchter räuberischer Erpressung verurteilt.

 Bewährungsstrafen haben zwei Männer vor dem Bonner Landgericht erhalten, die einen 23-Jährigen in den Lohmarer Friedwald entführt und diesen dort erpresst haben.

Bewährungsstrafen haben zwei Männer vor dem Bonner Landgericht erhalten, die einen 23-Jährigen in den Lohmarer Friedwald entführt und diesen dort erpresst haben.

Foto: dpa/Oliver Berg

„Es gibt eine Vorgeschichte, die aber im Nebel geblieben ist“, begann Richter Marc Eumann seine Urteilsbegründung: Der Vorsitzende der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat am Mittwochmittag das Urteil gegen einen 24-jährigen Troisdorfer und seinen 26-jährigen Komplizen aus Siegburg verkündet. Die beiden Männer wurden wegen versuchten, besonders schweren Raubes beziehungsweise Beihilfe zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten respektive einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Sie hatten einen 23-jährigen Bekannten aus Siegburg in den Lohmarer Friedwald verschleppt.

Dort herrschte am 18. Januar vergangenen Jahres ebenfalls leichter Nebel, dazu Nieselregen und eine Außentemperatur von um die drei Grad Celsius. Dennoch nötigten die beiden nun Verurteilten ihr Opfer dazu, die Kleidung abzulegen und die Schuhe auszuziehen. Der Ältere gab dem Frierenden dann wenigstens sein Handy zurück, das das Duo ihm zuvor abgenommen hatte. Mit der Taschenlampenfunktion des Geräts gelang es dem Mann wenig später, seine von den Tätern in den Wald geworfenen Schuhe wiederzufinden. Anschließend benachrichtigte er einen Freund, der ihn aus der misslichen Lage befreite und ihn frisch eingekleidet zur Polizei begleitete.

Was auch immer die im Nebel gebliebenen Motive des Duos gewesen sein mögen; besonders schlau war die Tat jedenfalls nicht: Das Opfer kannte nämlich zumindest den Fahrer des „Entführungsfahrzeugs“ und so ließ die Verhaftung der Täter nicht lange auf sich warten. Möglicherweise spielten Drogen eine Rolle. In der Anklage hieß es nämlich, dass es im Vorfeld des abendlichen Friedwaldbesuchs um „Ott“ gegangen sei. Das ist eine aus dem türkischen stammende Bezeichnung für Marihuana. Sicher feststellen konnte das Gericht aber nur, dass der jüngere Täter seinen Kumpel um Hilfe dabei gebeten hatte, dem 23-Jährigen „eine Lektion zu erteilen“.

7500 Euro Schadenersatz

Der habe auch bereitwillig den Wagen seiner Mutter geholt, obwohl er gar keinen Führerschein besaß. Mit dem Auto liefen die beiden dann vor der Wohnung des Opfers auf, durch einen Zufall kam ihnen der junge Mann schon an der Haustüre entgegen. Unter einem Vorwand lockten die zwei ihn in den Wagen und brachen zu dem Friedwald auf. Vor Ort schlug der Jüngere das Opfer dann brutal mit Fäusten und einem eigens zu diesem Zweck mitgeführten Porzellanaschenbecher, bedrohte den Mann und forderte 10.000 Euro. Bei der Prügelattacke sah der Ältere nur unbeteiligt zu. Auch die gegen die Familie des Entführten ausgesprochene Gewaltandrohung geht einzig auf das Konto des 24-Jährigen.

Der Anwalt des Haupttäters hatte seinen Mandanten im Verlauf des Verfahrens als geistig minderbemittelten Mitläufer dargestellt, der in den falschen Bekanntenkreis geraten sei. Mit den Taten habe er als „cooler Checker“ dastehen wollen. Die Aussetzung zur Bewährung verdanken die beiden Angeklagten nicht zuletzt der Tatsache, dass sie dem Opfer zusammen 7500 Euro Schadenersatz zahlen. Da alle Verfahrensbeteiligten auf Rechtsmittel verzichtet haben, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

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