Nach versuchtem Kindesmissbrauch Angeklagter legt Berufung vor Bonner Landgericht ein

Bonn/Niederkassel · Wegen eines Vorfalls in Niederkassel stand ein Busfahrer nun zum zweiten Mal vor Gericht. Er hatte Berufung gegen seine Verurteilung zu eine Bewährungsstrafe eingelegt. Jetzt zog er den Antrag zurück.

Wegen versuchten sexuellen Missbrauchs sowie der Vornahme von sexuellen Handlungen stand ein Busfahrer zum zweiten Mal vor Gericht.

Wegen versuchten sexuellen Missbrauchs sowie der Vornahme von sexuellen Handlungen stand ein Busfahrer zum zweiten Mal vor Gericht.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Der Zwölfjährige liebte es offenbar über alles, mit dem Bus zu fahren: Regelmäßig und oft stundenlang fuhr der autistische Schüler Runde um Runde mit diversen Linien der Kölner Verkehrsbetriebe im rechtsrheinischen Gebiet zwischen der Domstadt und dem Rhein-Sieg-Kreis. Das ausgefallene Hobby seines jungen Fahrgasts blieb auch einem der Busfahrer nicht verborgen und offenbar redete man öfter miteinander.

Weil es aber an einem Januartag im Jahr 2018 nicht beim Reden geblieben ist, hatte das Amstgericht Siegburg den 39-Jährigen wegen versuchten sexuellen Missbrauchs sowie der Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr verurteilt. Dagegen war der Mann vor dem Bonner Landgericht in Berufung gegangen, nach zwei Verhandlungstagen und einem eindeutigen Hinweis des Berufungsrichters hat er seinen Berufungsantrag aber nun wieder zurückgenommen.

Junge ging mit Eltern zur Polizei

Das Amtsgericht war in seinem Urteil davon ausgegangen, dass der Fahrer an der Endhaltestelle in einem Niederkasseler Ortsteil sein Fahrzeug verlassen hatte, um auszutreten. Den Jungen, der als einziger Fahrgast noch in dem Bus sitzen geblieben war, forderte er nach Überzeugung des Gerichts auf, mit ihm nach draußen zu kommen.

Nachdem das Kind die Aufforderung des Fahrers einander intim zu berühren abgelehnt hatte, begann der Mann kurzerhand vor dem Jungen zu onanieren. Der Anweisung, es ihm gleichzutun, kam das Opfer, das die Situation nicht einzuschätzen wusste, ebenfalls nicht nach. Stattdessen verließ der Junge den Bus nach der Weiterfahrt in der Nähe seines Zuhauses und ging mit seinen Eltern zur Polizei.

Busfahrer bestreitet Vorwürfe

Der Busfahrer hatte die Vorwürfe stets bestritten. Er kenne den Jungen durch die vielen Fahrten, habe aber nur ein bisschen über technische Dinge mit ihm gefachsimpelt. Das hielt allerdings auch die Berufungskammer nach der ausführlichen Befragung einer Sachverständigen für wenig glaubhaft. Offenbar deutete insbesondere die kindliche Ausdrucksweise, mit der der Junge die Taten beschrieben hatte, klar darauf hin, dass es sich mitnichten um ausgedachte Vorwürfe handeln dürfte.

Eine direkte Konfrontation zwischen Opfer und Täter vor Gericht war dank Videotechnik nicht notwendig: Wie schon bei dem vorausgegangenen Amtsgerichtsverfahren wurde das Kind in einem separaten Raum befragt. Der Angeklagte ließ es letzten Endes wohl aus finanziellen Erwägungen heraus nicht auf ein weiteres Urteil ankommen und nahm seine Berufung zurück. Dennoch insistierte er darauf, dass er die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen habe.

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