Prozess am Bonner Landgericht Angeklagter Messerangreifer erscheint nicht zur Berufungsverhandlung

Bonn/Hennef · Ein 47-jähriger Hennefer war wegen zwei Messerattacken zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Doch der Angeklagte kam nicht zum Verhandlungstermin.

 Der Angeklagte erschien nicht zu seinem Berufungstermin vorm Bonner Landgericht. (Symbolbild)

Der Angeklagte erschien nicht zu seinem Berufungstermin vorm Bonner Landgericht. (Symbolbild)

Foto: dpa/Daniel Naupold

Ein 47-jähriger Mann aus Hennef sollte sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft in einem Berufungsverfahren vor dem Bonner Landgericht verantworten. Staatsanwalt, Verteidiger und Richter warteten allerdings vergeblich auf den erstinstanzlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten Verurteilten. So blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als die Verhandlung für den kommenden Februar neu anzusetzen.

Die beiden verurteilten Taten geschahen jeweils unter nicht unerheblichem Alkoholeinfluss. Sein Mandant sei eigentlich „ein ganz netter Kerl“, sagte sein Anwalt während der Wartezeit. Nur unter der Wirkung von Alkohol könne er sich nicht mehr kontrollieren. Das war auch der Grund für die Staatsanwaltschaft, Berufung gegen das im April ergangene Urteil des Amtsgerichts Siegburg einzulegen: Die Ankläger fordern eine Strafe ohne Bewährung.

Attackierter des Kindesmissbrauchs schuldig

Der erste Vorfall ereignete sich am 15. Januar 2019 am Busbahnhof in Hennef. Der 47-Jährige begegnete dort einem Bekannten, den er verdächtigte, dessen eigene und die zehnjährige Tochter einer engen Freundin sexuell missbraucht zu haben. Als er den Mann zur Rede stellen wollte, kam es schnell zu verbalen Beleidigungen, die direkt in eine körperliche Auseinandersetzung mündeten. Der Angeklagte zückte ein Klappmesser und fügte dem Verdächtigten eine drei Zentimeter lange Schnittwunde an der rechten Wange zu. Der Attackierte wurde später tatsächlich des Kindesmissbrauchs in fünf Fällen überführt und zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Unter den Opfern war auch die Tochter der Bekannten des Angreifers, einen Übergriff auf die eigene Tochter hatten die Richter allerdings nicht festgestellt.

Der zweite Übergriff spielte sich am 1. Oktober 2019 in einem Zug der S-Bahnlinie 12 am Bahnhof Hennef ab: Hier sammelte der 47-Jährige Pfandflaschen aus den Abfallbehältern des Zugs. Allerdings warf er dabei auch den restlichen Müll auf den Boden und schüttete Getränkereste aus den gefundenen Behältern. Der Zugführer reagierte auf dieses Verhalten zunächst mit einem gewissen Verständnis und bat den Sammler nur, keinen zusätzlichen Dreck zu machen. Erst als der Hennefer ungerührt fortfuhr, sprach der Bahnbedienstete einen Zugverweis aus. Darauf zückte der 47-Jährige erneut ein Messer und fügte dem Zugführer eine blutende Wunde unterhalb des linken Auges zu. Offenbar hatte er sogar direkt auf das Auge gezielt; das Messer prallte jedoch am Brillengestell des Opfers ab. Der Mann behielt eine bleibende Narbe und ist heute arbeitsunfähig, weil er mehrere ähnliche Vorfälle erleben musste.

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