Allgemeine Testpflicht So laufen Besuche in Seniorenheimen im Rhein-Sieg-Kreis ab

Rhein-Sieg-Kreis · Die Pandemie stellt die Seniorenheime vor eine neue Herausforderung: Alle Besucher müssen sich laut dem Infektionsschutzgesetz testen, bevor sie ihre Angehörigen sehen dürfen. Wie gehen Altenheime im Rhein-Sieg-Kreis mit der neuen Regel um?

 Ein Schild macht auf die allgemeine Testpflicht im Seniorenzentrum aufmerksam.

Ein Schild macht auf die allgemeine Testpflicht im Seniorenzentrum aufmerksam.

Foto: Felix Gottschlich

„Ab sofort nur noch Zutritt mit negativem Corona-Test – egal welcher Impfstatus.“ Dieser Hinweis an den Eingangstüren begrüßt die Besucherinnen und Besucher des Seniorenzentrums am Michaelsberg in Siegburg. Sie zeigen Verständnis für die allgemeine Testpflicht, die seit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt. „Absolut in Ordnung, die Testpflicht“, sagt ein Besucher. Ein anderer erklärt seinen Standpunkt ausführlicher: „Mir ist ein getesteter Ungeimpfter 1000-mal lieber als ein geimpfter Ungetesteter.“