Prozess in Rheinbach Die Identität der Frau bleibt nach wie vor fraglich

RHEINBACH · Zwei Jahre hat eine 41-jährige Chinesin, die zurzeit in einem Asylbewerberheim in Rheinbach lebt, Zeit, sich einen Pass zu besorgen - andernfalls muss sie eine bis dahin vorbehaltene Geldstrafe in Höhe von 900 Euro bezahlen.

 Das Amtsgericht in Rheinbach hat versucht, die Identität einer 41-jährigen Frau aus China zu klären.

Das Amtsgericht in Rheinbach hat versucht, die Identität einer 41-jährigen Frau aus China zu klären.

Foto: dpa (Symbolbild)

Was zunächst einmal nach recht harten Bedingungen klingt, ist das Ergebnis einer Verhandlung gegen die 41-Jährige vor dem Rheinbacher Amtsgericht. Sie musste sich dort jetzt verantworten, weil ihr vorgeworfen wird, sich illegal in Deutschland aufzuhalten und die Behörden mit missverständlichen oder falschen Angaben zu ihrer Person, ihrem früheren Wohnort und ihrer Familie in China vorsätzlich in die Irre zu führen.

Würde sie dazu beitragen, dass ihre Identität festgestellt werden kann, bekäme sie einen Pass oder zumindest gleichwertige Papiere, ohne die sie in ihre frühere Heimat nicht einreisen kann. Genau darauf aber lege sie es an, vermutet der für sie zuständige Verwaltungsangestellte bei der Ausländerbehörde in Siegburg, der in Rheinbach als Zeuge aussagte.

Die Frau wird zurzeit geduldet und muss diesen Status Monat für Monat neu bestätigen lassen. Ihrem Ehemann, der in Hamm lebt, geht es dort genauso. Die Angeklagte erzählte, sie habe gleich zu Beginn um Zusammenlegung gebeten, dies sei ihr aber verweigert worden.

Sie gab an, sie sei 2005 nach Deutschland geflohen, weil sie nach ihrer Mitarbeit in der demokratischen Bewegung - zum Beispiel durch das Verteilen von Flugblättern - nicht mehr in China hätte bleiben können. Dort lebten heute noch ihre beiden Kinder; das eine bei den Großeltern, das andere bei Freunden. Sie habe die beiden seit sieben Jahren nicht mehr gesehen.

6000 Dollar habe sie damals den Schleppern bezahlt, die sie nach Deutschland gebracht hätten. Das Geld habe sie von Verwandten und Freunden bekommen. "Ich würde gern hier arbeiten, um meine Schulden bezahlen zu können. Aber das darf ich nicht. Die Schlepper haben mir hier in Deutschland schließlich auch meinen Pass weggenommen", fügte die 41-Jährige hinzu. Sie habe ja versucht, nach China zu schreiben, um irgendein Dokument zu erhalten, aber es sei nie eine Antwort von dort gekommen.

Inwieweit ihre Angaben zur Person richtig sind, ließ sich bislang weder für das Gericht noch für irgendeine andere Behörde nachprüfen. Tatsache ist, dass der Asylantrag der Frau abgelehnt wurde und sie kein Dokument vorlegen kann, dass zur Feststellung ihrer Identität dienen würde.

Nach Angaben des 45-jährigen Zeugen aus Siegburg sei dies nicht den Chinesen anzulasten. Sie bemühten sich, zur Klärung des Falles beizutragen, aber auch sie seien inzwischen zu dem Ergebnis gekommen, daran stimme etwas grundsätzlich nicht. "Unsere Mittel sind erschöpft, wir können nichts mehr tun", fasste es der Verwaltungsangestellte zusammen: "Zumal ihrerseits keinerlei Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns oder irgendjemandem besteht."

Die Chinesin stand bereits einmal wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgenehmigungsgesetz vor Gericht und hat die damals verhängte Geldstrafe von 400 Euro inzwischen vollständig bezahlt. Sollte sie sich auch weiterhin weigern, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um ihre Ausreise zu ermöglichen, müsste sie einen mehr als doppelt so hohen Betrag aufbringen.

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