Prozess im Bonner Landgericht Drei Jahre Haft für Tankstellenräuberin

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Eine 39-jährige Mutter hat drei Mal eine Tankstelle in Niederkassel überfallen. Ihr Fluchtfahrzeug war ein Fahrrad.

 Symbolfoto: Die Angeklagte fuhr mit dem Rad zum Überfall.

Symbolfoto: Die Angeklagte fuhr mit dem Rad zum Überfall.

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Vor dem Bonner Landgericht ist am Dienstagmittag eine 39-jährige sechsfache Mutter wegen schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Richter der 3. Großen Strafkammer folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Frau hatte zwischen dem 23. Dezember 2013 und dem 26. Januar 2014 die Mundorf-Tankstelle in Niederkassel drei Mal hintereinander überfallen. Als Fluchtfahrzeug hatte sie jeweils ein Fahrrad benutzt.

Das Gericht ging in seinem Urteil von einem minderschweren Fall aus, selbst der Pächter der Tankstelle hatte in seiner Zeugenaussage von einem „Überfall light“ gesprochen. Offenbar war die Frau in einer finanziell äußerst prekären Lage: Die Beziehung zu ihrem Mann, dem Vater der sechs Kinder, sei von Gewalt und außerehelichen Affären geprägt gewesen, hatte die Angeklagte im Verlauf des Verfahrens ausgesagt.

Zur der Zeit, in der die Frau die Überfälle verübte, war das Paar nach einer Trennung wohl gerade wieder zusammengekommen, hatte aber keine Wohnung mehr. So kamen die Eltern in einer Niederkasseler Notunterkunft unter, während die Kinder in einer anderen Einrichtung betreut wurden.

In dieser Situation schnappte sich die Frau drei Mal hintereinander ihr Fahrrad und eine schwarze Scheinwaffe und überfiel die besagte Tankstelle. Die Beute soll über alle drei Raubzüge hinweg lediglich 500 Euro betragen haben. Beim letzten Mal konnte der Pächter die Frau zunächst aufhalten, bevor sie dann zu Fuß weiter flüchtete.

Die am Lenker des Fahrrades gefundenen DNA-Spuren wiesen den Ermittlern letztlich auch den Weg zu der 39-Jährigen. Allerdings erst mit einigen Jahren Verspätung, als die Frau in Kiel neue Papiere beantragte.

Zu der relativ milden Strafe trug außer den Jahren, die seit den Taten vergangen waren und dem relativ geringen Schaden auch das Geständnis der nicht vorbestraften Frau bei: „Die Feststellung der Tatsachen beruht auf dem Geständnis der Angeklagten“, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Gelber in ihrer Urteilsbegründung.

DNA-Spuren waren nämlich nur bei der letzten Tat sichergestellt worden und die Räuberin war auf den Bildern der Überwachungskameras nur schwer zu identifizieren. Auf der anderen Seite der Waagschale musste die Kammer allerdings auch berücksichtigen, dass die Kassiererin der Tankstelle die Überfälle wohl kaum als „light“ erlebt hatte: Sie musste sich nach der Raubserie psychologische Hilfe suchen und litt unter Schlafstörungen. Auch war sie sich sicher – wie sie in ihrer Zeugenaussage betont hatte –, dass alle drei Überfälle von derselben Frau begangen worden waren.

Ihre Strafe wird die Verurteilte im offenen Vollzug absitzen können. „Das gibt Ihnen die Chance, wieder Fuß zu fassen“, so die Richterin am die 39-Jährige gewandt.

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