Vereinsvorstand beantragt Corona-Soforthilfe Freispruch nach Subventionsbetrug

SIEGBURG · Durch einen fehlerhaften Antrag auf Corona-Soforthilfe landeten 25.000 Euro auf dem Konto eines Vereinsvorsitzenden aus Troisdorf. Das Geld zahlte er zurück, musste sich nun aber vor Gericht verantworten.

 Über einen Fall von Subventionsbetrug verhandelte das Siegburger Amtsgericht.

Über einen Fall von Subventionsbetrug verhandelte das Siegburger Amtsgericht.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Wegen Subventionsbetruges saß ein 56 Jahre alter Troisdorfer auf der Anklagebank im Siegburger Amtsgericht. 25.000 Euro soll er laut Anklage durch unrichtige Angaben für sich erschlichen haben. Verteidiger Stephan Rössler ließ sich für ihn ein: Der Mann sei Vorsitzender eines Troisdorfer Sportvereins, und im April 2020 hätten ihn Vereinsmitglieder auf die von Land und Bund versprochenen Corona-Soforthilfen angesprochen. Da müsse doch für den finanzschwachen Verein etwas drin sein. Da der Angeklagte keinen Computer besitze, habe er seinen Sohn gebeten, den Antrag einzureichen. Dabei habe dieser aus Versehen die Mitgliederzahl als Mitarbeiter der Vereinsgastronomie angegeben. Die zuständige Stelle überwies daraufhin 25.000 Euro auf das Konto des Vaters, weil der Verein über kein Konto verfügt. Der Angeklagte habe nicht über das Geld verfügt, plädierte der Anwalt weiter. Er sei blauäugig gewesen und hätte auf die Richtigkeit der Angaben vertraut. Dem Steuerzahler sei kein Schaden entstanden. Denn das kontoführende Geldinstitut habe schnell erkannt, dass dem Mann das Geld nicht zustand. Er zahlte es nach einem Anruf sofort zurück.

Richterin Elisabeth Signing Fosso sagte, dass Leichtfertigkeit bei dem Delikt ausreicht. Der Tatbestand bleibe bestehen. Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte die falschen Angaben billigend in Kauf genommen und die Notsituation durch Corona ausgenutzt. Dafür forderte sie eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro. Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch. Dem schloss sich das Gericht schließlich an und sprach ihn frei. hjw

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