Landgericht Bonn Geflohener Häftling soll in der Siegaue Hanf angebaut haben

Bonn/Sankt Augustin · Der 44-Jährige aus Sankt Augustin war bereits wegen Drogenhndels vorbestraft. Jetzt steht er erneut vor dem Bonner Landgericht, weil er in der Siegaue Hanf angebaut haben soll.

 Symbolfoto: Der Angeklagte soll in der Siegaue Hanf angebaut haben.

Symbolfoto: Der Angeklagte soll in der Siegaue Hanf angebaut haben.

Foto: picture alliance / ABIR SULTAN/d/ABIR SULTAN

Das Klima war wohl ideal, jedenfalls gediehen die Pflanzen im Sommer 2019 aufs Prächtigste: In ihrer Hauptwachstumsphase kann eine Hanfpflanze bis zu fünf Zentimeter am Tag zulegen. So dürfte der Revierförster nicht schlecht gestaunt haben, als er im Oktober die kleine, hinter Hecken und Dorngestrüpp verborgene Plantage in der Siegaue entdeckte. Jedenfalls benachrichtigte der Mann die Polizei, die bei ihrem Eintreffen allerdings nur noch eine Vielzahl abgeernteter Strünke vorfand.

Der mutmaßliche Hanfbauer, ein 44-Jähriger Mann aus Sankt Augustin, steht nun wegen Betäubungsmittelhandels vor der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht. Er gab auch unumwunden zu, für die Pflanzungen in der Nähe des Buisdorfer Wehrs verantwortlich gewesen zu sein.

Er habe die Samen unter anderem in zu seinem nicht unerheblichen Eigenkonsum bestimmten Cannabispäckchen gefunden und an dem Flussufer „ausgestreut“, ließ er den Vorsitzenden Richter Marc Eumann wissen. Die beiden zwischen 20 und 30 Quadratmeter großen Flächen hatte der Angeklagte dazu aber offenbar zuvor fachmännisch vorbereitet.

Angeklagter kehrte nicht ins Gefängnis zurück

Ganz unerfahren im Umgang mit der Pflanze, deren Anbau hierzulande nur unter strengsten Auflagen und schon gar nicht auf selbstgerodeten Flächen in Naturschutzgebieten erlaubt ist, war der Mann also offenbar nicht: Bereits im September 2017 hatten ihn die Richter der 7. Großen Strafkammer wegen Drogenhandels zu einer Haft von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er seinerzeit 103 Setzlinge in einem sogenannten „Grow-Zelt“ in seiner Wohnung hochgepäppelt und zum Verkauf vorbereitet hatte. Außerdem waren noch anderthalb Kilo „Handelsware“ bei seiner Verhaftung gefunden worden.

Gegen die Entscheidung war der Verurteilte aber in Revision gegangen. Weil die Entscheidung der zweiten Instanz offenbar auf sich warten ließ, kam er zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß. Nachdem das Urteil schließlich grundsätzlich bestätigt und die Entscheidung der Berufungskammer rechtskräftig geworden war, trat der illegale Hanfbauer im Sommer 2019 seine Strafe im offenen Vollzug der JVA Euskirchen an. Da waren die zarten, aber illegalen Pflänzchen am Flussufer offenbar zumindest bereits gekeimt. Rund einen Monat später kehrte der Mann aus noch zu klärenden Gründen nicht in die Haftanstalt zurück.

Angeklagter befindet sich in Entziehungsmaßnahme

Viel Mühe sich zu verstecken machte er sich aber offenbar nicht: Er lebte in seiner eigenen Buisdorfer Wohnung und kümmerte sich um die allfälligen Gärtnerarbeiten. Als die Tage kürzer wurden, begannen die Hanfpflanzen zu blühen und waren zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung durch den Förster offenbar erntereif. Nun soll sich der Mann nachts mit seinem Fahrrad auf den Weg zu seiner Plantage gemacht und mit der Ernte begonnen haben: Zweimal musste er fahren, um die prall gefüllten Müllsäcke in seine Wohnung zu transportieren. Dort hängte er sie zum Trocknen auf Wäscheleinen hängte.

Offenbar war einem Nachbarn das nächtliche Treiben aber aufgefallen. So konnte der illegale Bauer am 10. Oktober verhaftet werden. Im Augenblick befindet er sich in einer Entziehungsmaßnahme. Mit einem Urteil wird Mitte Juli gerechnet.

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