Verstoß gegen Hausordnung Geldstrafe fürs Tunika-Tragen im Freibad

Bonn/Siegburg · Eine 41-Jährige verstößt gegen die Hausordnung im Freibad „Oktopus“ und wird wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 35 Tagessätzen verurteilt.

 Diese Tunika trug die Angeklagte im Freibad „Oktopus“.

Diese Tunika trug die Angeklagte im Freibad „Oktopus“.

Foto: Ulrike Schödel

Ein sehr heißer Sommertag im Juli 2017: Eine Mutter beaufsichtigte ihren vierjährigen Sohn im Nichtschwimmerbecken des Siegburger Freibades „Oktopus“. Einer Bademeisterin jedoch passte das Outfit der Besucherin nicht: Die damals 37-Jährige trug über ihrem Badeanzug eine Strandtunika, ein leichtes Gewebe in Schwarz-Weiß, das ihr gerade bis zum Oberschenkel reichte. Das Nylon-„Kleid“ über dem Badeanzug verstoße gegen die Hausordnung, monierte die Aufpasserin und forderte die Besucherin auf, umgehend den Pool zu verlassen. Die 37-Jährige jedoch, nur oberflächlich der deutschen Sprache mächtig, verstand das Problem wohl nicht richtig. Sie weigerte sich, aus dem Wasser zu gehen. Als sie trotz mehrfacher Aufforderung trotzig blieb, wurde die Polizei gerufen – und es kam zum handfesten Eklat.

Der Tunika-Fall fand nach fast vierjährigem Verfahren gestern vor dem Bonner Landgericht in zweiter Instanz einen rechtskräftigen Abschluss: Berufungsrichter Nikolaus Alvino verurteilte die heute 41-Jährige zu einer Geldstrafe über 350 Euro (35 Tagesätze à 10 Euro) – wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung. Denn als am 7. Juli 2017 Polizeibeamte am Beckenrand aufschlugen, verstand die Frau die Welt nicht mehr – und drehte komplett durch. Vor den Augen zahlreicher Schwimmbad-Besucher, die ihre Handy-Kameras in Stellung brachten, gelang es einem Beamten, sie am Arm zu packen und aus dem Wasser zu ziehen. Die Widerständige schrie und schlug um sich und beschimpfte die Ordnungshüter, inklusive Bademeister, als „Faschisten“. Die Mutter wurde nach draußen gezerrt, ihren kleinen Sohn und ihren Lebensgefährten – und Vater des Kindes – im Schlepptau.

Angeklagte entschuldigt sich

Im Berufungsprozess entschuldigte sich die Angeklagte gestern für ihre Ausfälligkeiten. Damals habe sie nicht verstanden, was falsch gewesen sein sollte. Ihre schwarz-weiße Strandtunika habe sie bereits häufiger bei Schwimmbad-Besuchen getragen, ohne dass es je beanstandet worden sei. In der Hausordnung des Schwimmbades, so versicherte ihr Verteidiger am Rande des Verfahrens, sei ausschließlich das Tragen von Baumwoll-, Cord- und Jeansstoffen verboten. Nicht aber leichte Nylon-Ware.

Berufungsrichter Alvino aber stellte im Urteil klar: Auch wenn die Lage im Schwimmbad damals – nicht zuletzt wegen der großen Schaulust – „hochemotional“ gewesen sein sollte, die Angeklagte hätte sich nicht wehren und schon gar nicht so ein verletzendes Schimpfwort verwenden dürfen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort