Pferdehalter soll haften Gestürzte Springreiterin aus Sankt Augustin will Schmerzensgeld

Bonn/Sankt Augustin · Weil sie bei einem Springturnier stürzte und sich verletzte, hat eine 21-Jährige aus Sankt Augustin den Besitzer des Pferdes verklagt. Ein Video soll in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht aufklären.

 Symbolbild

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Foto: obs/Copyright: pixabay.com

Im Oktober 2017 fand das Springfestival des Reitervereins Bayer Leverkusen statt. Mit dabei war auch eine 21-jährige Reiterin aus Sankt Augustin. Ihre elfjährigen Hannoveranerstute Curley Sue stoppte jedoch unvermittelt vor einem sogenannten Steilsprung.Die junge Frau wurde über das Hindernis vom Pferd geschleudert. Die Stute stieß auch den Fangständer um, die seitliche Begrenzung fiel auf die Reiterin. Mit einer Hüftprellung und einer Gehirnerschütterung musste sie zweieinhalb Tage im Krankenhaus verbringen.

Frau verlangt 3000 Euro Schmerzensgeld

Weil Curley Sue aber nicht ihr eigenes Pferd war, verklagte die verunglückte Reiterin im Anschluss den Halter des Tieres vor dem Amtsgericht Siegburg auf ein aus ihrer Sicht „angemessenes Schmerzensgeld“ von 3000 Euro.

Außerdem forderte sie Schadenersatz für ein kaputtes Reitsakko und den beschädigten Reithelm. Bei ihrer Klage berief sich die Reiterin auf den Paragrafen 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in dem geregelt ist, dass der Halter für von seinem Tier verursachte Schäden haftet.

Klage in erster Instanz zurückgewiesen

Der Siegburger Richter wies die Klage allerdings ab. Im vorliegenden Fall sei die Tierhalterhaftung wegen Handelns auf eigene Gefahr ausgeschlossen. Die Klägerin wisse, dass Springreiten grundsätzlich nicht ganz ungefährlich sei, und müsse ein gewisses Risiko einkalkulieren. Es sei „treuwidrig“, daraus Haftungsansprüche herzuleiten.

Gegen diese Entscheidung ging die Sankt Augustinerin in Berufung, und bei einem Gütetermin vor dem Bonner Landgericht ließ der Vorsitzende Richter durchblicken, dass ein grundsätzlicher Haftungsausschluss hier tatsächlich nicht greife; die Klägerin habe sich schließlich unentgeltlich um das Tier gekümmert.

Allerdings gab der beklagte Pferdebesitzer an, dass der Unfall nur geschehen sei, weil die Frau einen Reitfehler gemacht habe. Nun soll eine Videoaufnahme des Unfalls Klarheit schaffen. Die Sequenz wird aktuell von einem Gutachter analysiert. Mit einer Entscheidung wird frühestens Ende des Monats gerechnet.

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