Karnevalsparty in Hennefer Realschule 22-Jähriger nach Schlägerei freigesprochen

Siegburg/Hennef · Ein 22-jähriger Hennefer musste sich nach einer Schlägerei vor dem Amtsgericht verantworten. Eine Körperverletzung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden.

 Ein 22-Jähriger aus Hennef wurde nach einer Schlägerei freigesprochen. (Symbolfoto)

Ein 22-Jähriger aus Hennef wurde nach einer Schlägerei freigesprochen. (Symbolfoto)

Foto: picture alliance / Karl-Josef Hi/Karl-Josef Hildenbrand

Am Karnevalssamstag feierten junge Leute eine Party in der Hennefer Realschule. Nach Mitternacht verließen sie die Schule, einige machten sich auf den Weg zum Bahnhof. In einer schmalen Gasse kam es dann zu einer Tätlichkeit, bei der ein 20-jähriger Sportstudent verletzt und seine Jacke erheblich beschädigt wurde. Der vermeintliche Täter, ein 22-jähriger Hennefer, musste sich nun vor Richterin Elisabeth Signing Fosso verantworten.

In der Gasse habe er schon von Weitem gesehen, dass dort mehrere Gruppen versammelt waren und auch offenbar eine Schlägerei stattfand, sagte der 22-Jährige vor dem Siegburger Amtsgericht. In dieser Gemengelage habe er einen Freund, den A., getroffen, und dann sei alles ganz schnell gegangen. Mit einem Griff habe ihn jemand zu Boden geworfen, er habe dem eine „geklatscht, er hat mir eine geklatscht, das war es“.

Opfer berichtet von Prellungen und Hämatomen

Der Sportstudent schilderte den Vorgang so: Er habe die Party verlassen, in der schmalen Gasse den A. erkannt und ihm freundschaftlich von hinten auf die Schulter gehauen. Da sei dann schon die erste Faust gekommen, weitere Männer hätten sich in die beginnende Schlägerei eingemischt. Er sei „von allen Seiten verdroschen“ worden. Das habe so zwei bis drei Minuten gedauert, bis die Polizei kam. Während der Schlägerei habe er immer den Vornamen K. gehört, der mit dem des Angeklagten identisch ist. Er habe Prellungen, Hämatome und eine Verletzung am Fuß davongetragen.

Verteidiger Bernd Arnold hakte sofort nach: „Sie meinen, der Angeklagte war dabei?“ „Das meine ich schon“, seine Freunde hätten gesagt, der K. war das: „Ich vertraue der Aussage meiner Freunde.“ Die traten auch in den Zeugenstand, konnten aber keine weiterführenden Aussagen machen. Einer hatte „ein ungefähres Bild im Kopf“ und das Opfer habe schon zuvor eine Verletzung am Fuß gehabt, ein anderer erinnerte sich daran, der Schläger habe einen schwarzen Kapuzenpullover getragen. Was indes auf einem Polizeifoto des Angeklagten aus der Tatnacht nicht zu sehen war, auf dem Bild trägt er eine helle Oberbekleidung.

Für die Staatsanwaltschaft stand schließlich fest, dass es „zwar die Verletzungen gegeben habe“, es aber keinerlei Beweise für die Tatherrschaft des Angeklagten gebe. Sie forderte Freispruch wie auch der Verteidiger. Davon ließ sich auch das Gericht überzeugen.

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