150 Euro aus Selbstbedienungskasse Mann stahl aus Kasse in Hofladen und bekommt sechs Monate Haft

Hennef/Siegburg · Ein 35-Jähriger aus Hennef hat 150 Euro aus der Kasse eines Selbstbedienungshofladens gestohlen. Das Amtsgericht Siegburg hat ihn jetzt zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das liegt auch am Vorstrafenregister des Mannes.

 Ein Hennefer stand jetzt wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Siegburg.

Ein Hennefer stand jetzt wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Siegburg.

Foto: dpa-tmn/Arne Dedert

Ein Mann aus Hennef musste sich jetzt wegen Diebstahls im besonders schweren Fall vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. Er hat, wie er gestand, im Mai 2021 das Vorhängeschloss der Kasse eines Selbstbedienungshofladens in Hennef aufgebrochen und rund 150 Euro gestohlen, um damit seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Nun muss er sechs Monate in Haft.

Aufgrund der Umstände und in Anbetracht seines langen Strafregisters bleibe ihm nichts anderes übrig, als eine Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen. Das machte Richter Hauke Rudat dem Angeklagten unmissverständlich klar.

Angeklagter spricht von „blöder Idee“

Die Tat, die der 35-Jährige als „blöde Idee“ bezeichnete, geschah während einer Therapie gegen seine Drogensucht. Aus der sei er geflogen, weil er gegen Corona-Regeln verstoßen habe. Wegen familiärer Problemen sei er rückfällig geworden. Am nächsten Tag hat der Angeklagte nach eigenen Angaben seine Tat bereits bereut und seinen Bruder damit beauftragt, das Geld seinen rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben und sich für ihn zu entschuldigen.

Dennoch sah die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf als „in vollem Umfang bestätigt“ und forderte zehn Monate Haft ohne Bewährung. Auch deshalb, weil die Sozialprognose für den Angeklagten „ungünstig“ sei. Der Richter sprach den Angeklagten für schuldig und verhängte sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Für den seit dem 30. Lebensjahr heroinabhängigen Mann spreche, dass er ein volles Geständnis abgelegt habe, der Schaden nicht sehr hoch gewesen sei und der Angeklagte den Schaden wieder habe gutmachen wollen.

Vorstrafenregister mit 16 Einträgen

Als Gründe gegen eine Bewährungsstrafe nannte Rudat das lange Vorstrafenregister mit 16 Einträgen, mehrere Haftstrafen sowie die Tatsache, dass der Hennefer den Diebstahl während einer Therapie begangen habe. Die fand im Rahmen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung einer Haftstrafe im Januar 2021 statt.

Der Verurteilte akzeptierte die Strafe und erklärte, sich derzeit wieder um einen Therapieplatz zu bemühen. Dann könnte er erneut einen Antrag auf Zurückstellung der Strafvollstreckung im aktuellen Fall stellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort