Verhandlung am Amtsgericht Siegburg Autofahrer aus Hennef muss nach Unfall Schmerzensgeld zahlen
Siegburg · Ein 24-jähriger Autofahrer aus Hennef hat im November 2021 eine E-Scooter-Fahrerin verletzt. Nun stand er vor Gericht in Siegburg. Am Ende wurde das Verfahren gegen die Zahlung von Schmerzensgeld eingestellt.
Glück hatte ein 24-jähriger Mann aus Hennef am Mittwoch im Amtsgericht Siegburg. Er war wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, konnte aber mit Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 Euro und einer Entschuldigung beim Unfallopfer die Einstellung des Verfahrens erwirken. Richter Herbert Prümper überließ der Geschädigten, ob sie eine weitere Strafverfolgung wünscht. Doch die E-Scooter-Fahrerin, die der Mann im November 2021 auf der B 8 in Hennef mit seinem Pkw verletzt hatte, war mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden.
Der 24-Jährige war gegen Mitternacht auf dem Heimweg von Freunden mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn an einer Verkehrsinsel vorbeigefahren, hieß es vor Gericht. Dabei war er an den Bordstein der Verkehrsinsel geraten und hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Die E-Scooter-Fahrerin war von dem schleudernden Fahrzeug zu Fall gebracht worden und hatte sich verletzt. Die 22-Jährige erlitt einen Nasenbeinbruch, Kopfverletzungen und Prellungen am rechten Bein.
Unfall hätte laut Staatsanwältin vermieden werden können
Wie die Staatsanwältin ausführte, hätte der Unfall vermieden werden können, wenn der Hennefer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde eingehalten hätte. Seine Verteidigerin bestritt die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen 80 Kilometer pro Stunde, da es im Gutachten hieß, dass es auch 65 Kilometer pro Stunde gewesen sein könnten. Dass der Mann auf der Gegenfahrbahn die Verkehrsinsel umfahren hat, konnte er sich indes nicht erklären. Ihm sei kurzfristig schummrig geworden, an die Geschwindigkeit könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte.
Um einen weiteren Verfahrenstermin mit Hinzuziehung eines Gutachters zu verhindern, schlug die Staatsanwältin ein Rechtsgespräch vor. Bei diesem wurde die Einigung zwischen den beiden Hennefern, die sich noch von der Schule kennen, erzielt.