Lotse verhinderte Kollision über Hennef Amt für Flugsicherung ermittelt gegen Cessna-Piloten

Hennef · Nachdem am Dienstag eine Cessna ohne Genehmigung in die Kontrollzone des Flughafens Köln/Bonn eingeflogen ist, hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Ermittlungen aufgenommen. Das Kleinflugzeug hatte die Route einer Boeing massiv behindert.

Den Piloten der Cessna könnte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren erwarten.

Den Piloten der Cessna könnte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren erwarten.

Foto: Pixabay

Eine Cessna hat am Dienstagmittag ohne Genehmigung die Kontrollzone des Flughafens Köln/Bonn durchflogen und dabei die Route einer Boeing 737 der Airline SunExpress massiv beeinträchtigt. Nun hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Ermittlungen aufgenommen und überprüft, ob ein Bußgeldverfahren gegen den Piloten des Sportfliegers eröffnet wird.

Eine Sprecherin der Behörde teilte am Freitag auf Anfrage mit, dass zunächst Sprachaufzeichnungen, Radarplots und weitere Unterlagen der Deutschen Flugsicherung analysiert würden, um den Sachverhalt aufzuklären. Dabei gelte es insbesondere die Frage zu klären, weshalb die Cessna nicht auf den Funkkontakt des Towers reagierte. Wie berichtet, war das Kleinflugzeug am Dienstag in Bielefeld gestartet und hatte gegen 14 Uhr das Passagierflugzeug von SunExpress gekreuzt, in dem bis zu 189 Passagiere Platz finden.

Der Zwischenfall hatte sich über Hennef auf Höhe des Stadtteils Geisbach ereignet. Die Cessna war in Bielefeld gestartet und passierte den Luftraum aus Richtung Nordosten. Die Boeing flog aus der türkischen Kleinstadt Dalaman aus Richtung Südosten zum Airport. Ein Fluglotse konnte die drohende Kollision der beiden Flieger verhindern, indem er die Maschine von SunExpress anwies, ein Durchstartmanöver durchzuführen und den Anflug auf Köln/Bonn abzubrechen. Das Leichtflugzeug landete kurz nach dem Vorfall in Hangelar, die Boeing flog eine Schleife und erreichte den Flughafen schließlich mit einer knapp zehnminütigen Verspätung.

Sollten die Ermittlungen des Bundesaufsichtsamts nun ergeben, dass der Pilot der Cessna eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, erwartet ihn laut Angaben einer Sprecherin vermutlich ein Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert Euro. "Das hängt allerdings von den Umständen ab, über die wir noch keine umfassenden Kenntnisse haben", so die Pressereferentin. Es müsse zunächst geprüft werden, ob der Nahverkehrsbereich des Flughafens fahrlässig oder absichtlich ohne Genehmigung durchflogen wurde. Sollte nach der Prüfung ein Bußgeld verhängt werden, habe der Pilot vier Wochen Zeit, um sich zu dem Vorfall zu äußern. Bei Luftraumverletzungen können im Allgemeinen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden. "Dies ist bislang aber nicht vorgekommen", erklärt die Sprecherin. Jährlich gibt es durchschnittlich 700 Ordnungswidrigkeiten im Luftverkehr.

Ob dem Flieger des Leichtflugzeuges außerdem die Lizenz entzogen wird, liegt indessen in der Verantwortung des Luftfahrt-Bundesamtes. Auf Anfrage wollte man sich dort am Freitag nicht zum Geschehen äußern.

Laut Angaben der Deutschen Flugsicherung muss sich jeder Pilot, der auf seiner Route die Kontrollzonen rund um Flughäfen passiert, erst eine Freigabe durch Fluglotsen einholen. "Das gilt für Polizeiflieger, Rettungshubschrauber, Segelflugzeuge - selbst für Heißluftballons", betonte Pressesprecher Michael Fuhrmann. Wenn ein Flieger nicht reagiert, steigt im Zweifelsfall die Bundeswehr auf, um eine Gefährdung ausschließen zu können.

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