SPD in Hennef Forderung nach Mietspiegel wird abgelehnt

HENNEF · Überzogene Mietpreisvorstellungen und knapper Wohnraum sind Probleme, mit denen sich die Hennefer SPD seit geraumer Zeit beschäftigt. Diesbezüglich hatten die Sozialdemokraten am Donnerstagabend im Sozialausschuss einen Antrag gestellt.

Nach dem Willen der SPD sollte die Hennefer Verwaltung den Kreis auffordern, für das Kreisgebiet einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Der Ausschuss lehnt den Antrag allerdings mehrheitlich ab.

Laut Mario Dahm (SPD) diene ein Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und habe für alle Seiten Vorteile. "Andere Verfahren zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete führen oft zu Rechtsstreitigkeiten", sagte Dahm. Zudem sei es sinnvoll, dass nicht jede Kommune einzeln einen Mietspiegel erstellen lässt. Deshalb solle der Rhein-Sieg-Kreis, eventuell sogar gemeinsam mit der Stadt Bonn, aufgefordert werden, einen Mietspiegel für den Wohnungsmarkt Bonn/Rhein-Sieg zu erstellen.

"Mario, ich glaube kaum, dass die Sozialamtsleiterin Waltraud Bigge dafür keinerlei zusätzliche Kapazitäten hat. Du kannst auch davon ausgehen, wenn der Rhein-Sieg-Kreis das macht, wird aufgrund der Kosten die Kreisumlage erhöht", sagte Christdemokrat Theo Walterscheid. Dahm wies darauf hin, dass ein qualifizierter Mietspiegel auch notwendig sei, um ein Kriterium für die von der Bundesregierung eingeführten Mietpreisbremse vorweisen zu können, die überzogenen Preissteigerungen bei Neuvermietungen entgegen wirken soll.

"Ohne einen qualifizierten Mietspiegel wird Hennef wohl nicht unter diese Mietpreisbremse fallen", prophezeite Dahm. Die Mehrheit des Sozialausschusses folgte allerdings der Beschlussvorlage der Verwaltung und lehnt den Antrag der SPD ab. Laut Justiziar Michael Walter sei der Mietspiegel nur ein antizipiertes Gutachten, also eine Darstellung von Wohnraum und kein Garant für günstige Mieten. Er bezweifelte zudem, ob die Mietpreisbremse überhaupt für Hennef gelte.

Der Mietspiegel biete zwar eine Grundlage, um Mietforderungen zu prüfen und sich vor erhöhten Mietpreiszahlungen zu schützen. Bei der Erhebung eines qualifizierten Mietspiegels würden allerdings nur Wohnungen erfasst, bei denen die Miete in den vergangenen vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurde.

"Somit werden nur Wohnungen mit höherer Miete berücksichtigt und keine Durchschnittsmieten ermittelt", sagte Walter. Zwar bekäme die Verwaltung laut Walter öfters Anfragen nach einem Mietspiegel. Dennoch habe die Stadt einen solchen Mietspiegel aufgrund der erheblichen Kosten bisher noch nicht in Auftrag gegeben. "Auch im Kreis wird das nach unseren Informationen aus Kostengründen nicht weiter verfolgt", sagte Walter.

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