41.000 Euro Schadensersatz gefordert Garagenbrand macht Freunde in Ruppichteroth zu Feinden

Bonn/Ruppichterroth · Schadensersatzklage vor Bonner Landgericht: Ein Kläger wirft Nachbarn vor, das Feuer in einer Garage in Ruppichteroth mit einer Zigarette verursacht zu haben. Flammen zerstören beide Garagen, viel Werkzeug und Oldtimer.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa

Jahrelang haben zwei Männer in ihren gemieteten Garagen Wand an Wand gewerkelt. Der eine schraubte an Oldtimern und Motorrädern, der andere, ein Elektroniker, tüftelte unter anderem an einer „Arbeitsanleitung für die Erstellung von Akkus“, die er ins Netz stellte. Kurz vor Weihnachten, am 21. Dezember 2017, war dann jäh Schluss mit der nachbarlichen Freundschaft: Denn ein Feuer erfasste kurz vor Mitternacht die beiden Garagen, brannte alles nieder und hinterließ einen großen Sachschaden.

Bis heute ist die Brandursache nicht abschließend geklärt, aber der Fahrzeugtüftler und seine 46-jährige Lebensgefährtin sind sich sicher, dass das Feuer bei ihrem Garagennachbarn, dem 58-jährigen Elektroniker, der zudem starker Raucher ist, ausgebrochen ist. Vor dem Bonner Landgericht fordern sie jetzt von dem einstigen Freund insgesamt 41.000 Euro Schadensersatz: Denn immerhin habe das Feuer in ihrer Garage neben viel Werkzeug fünf Motorräder der Marken Yamaha, Herkules und Moto Guzzi irreparabel zerstört. Ein BMW-Krad und ein historischer Volvo P544 seien schwer beschädigt.

Die Kläger sind überzeugt, dass der Elektroniker am Abend des Brandes aus seiner Garage ein Werkzeug geholt und eine Zigarette nicht ordnungsgemäß im Aschenbecher gelöscht hat; hierdurch habe sich ein Schwelbrand gebildet. Ein erster Brandgutachter der Polizei vor Ort bestätigte die Version, dass anhand der Spuren ein „fahrlässiger Umgang mit Tabakwaren nicht auszuschließen“ sei. Dort, wo immer der Aschenbecher auf der Werkbank gestanden habe, sei ein großer Brandtrichter entdeckt worden.

Tüftler soll einstigem Freund gedroht haben

Der beklagte Elektroniker jedoch bestreitet die Vorwürfe und hat jetzt in einem Gütetermin vor der 8. Zivilkammer Rückenwind von einem Brandursachen-Ermittler seiner Versicherung bekommen. Denn der Brandschutz-Ingenieur kommt zu dem Ergebnis, dass es für einen gemutmaßten Zigarettenbrand „keinen objektiven Beweis gibt“. Auch konnten andere realistische Möglichkeiten nicht ausgeschlossen werden. Auch nicht, dass das Feuer in der Garage der Kläger ausgebrochen ist.

In der Sorge, dass die Haftpflichtversicherung des 58-Jährigen jetzt eine Zahlung verweigert, ist die 46-Jährige mit einer sogenannten Arrestklage vor Gericht gezogen. Sie will erreichen, dass die geforderte Summe als Sicherungshypothek auf die drei Grundstücke des Nachbarn eingetragen wird, bevor er sie – wie bereits angeboten – über eine Internetplattform verscherbelt (AZ LG Bonn 8S 145/18).

Der Garagenbrand sorgte nicht nur vor Gericht für Aufregung: Denn der Kfz-Tüftler soll dem einstigen Freund auf offener Straße gedroht haben: „Wenn deine Versicherung nicht zahlt, dann schneide ich dir den Kopf ab“. Seitdem darf er sich nach Anordnung des Amtsgerichts Siegburg dem 58-Jährigen nicht mehr als auf 20 Meter nähern.

Schließlich interessiert sich auch die Bonner Staatsanwaltschaft für den Fall: Gegen den 58-Jährigen ermittelt sie wegen fahrlässiger Brandstiftung.

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