Bewährungsstrafe für Besitzer Einbrecher entdeckt Kinderpornografie in Hennefer Wohnung

Bonn/Hennef · Das Amtsgericht Siegburg verurteilte einen 41-Jährigen ist we­gen Be­sit­zes kin­der­por­no­gra­fi­schen Ma­te­ri­als. Dagegen hatte er Rechtsmittel eingelegt, die er nun wieder zurückzog. Ins Rollen kam die Geschichte nach einer Entdeckung nach einem Einbruch.

 Ein 41-jähriger Hennefer hat seinen Berufungsantrag vor dem Bonner Landgericht zurückgezogen.

Ein 41-jähriger Hennefer hat seinen Berufungsantrag vor dem Bonner Landgericht zurückgezogen.

Foto: dpa

Vor einem Jahr hat das Amtsgericht Siegburg einen Mann aus Hennef wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Gegen diese Entscheidung hatte der 41-Jährige Rechtsmittel eingelegt, nun hat er seinen Berufungsantrag vor dem Bonner Landgericht wieder zurückgenommen. In der Wohnung des Verurteilten hatten die Ermittler im Frühjahr 2019 auf zwei Festplatten verteilt mehrere tausend Fotos sowie einige hundert Videos sichergestellt.

Die Geschichte dahinter klingt gleichermaßen beängstigend wie skurril: Am 9. Januar 2019 war nämlich in das Hennefer Appartement des Verurteilten eingebrochen worden. Gestohlen wurden unter anderem ein Fahrrad sowie Bargeldbeträge von 140 D-Mark und 20 Euro. Der Verdacht des Einbruchsopfers fiel schnell auf einen Nachbarn, der die Tat wohl auch unumwunden zugab. Ob er das Diebesgut zurückgab, blieb unklar. Jedenfalls versuchte der Einbrecher offenbar, den Bestohlenen zu erpressen. Er wisse, dass der Mann kinderpornografisches Material in seiner Wohnung aufbewahre, und wenn er wegen des Einbruchs zur Polizei gehe, werde er im Gegenzug seinen Nachbarn ebenfalls anzeigen.

Ermittler fanden 15.942 Fotos und 208 Filme

Es kam, wie es kommen musste – der 41-Jährige kassierte die oben erwähnte Bewährungsstrafe, sein Nachbar einen Strafbefehl über 750 Euro. Nach einer Durchsuchung der Wohnung am 10. Januar 2019 fanden die Ermittler nämlich 15.942 Fotos und 208 Filme mit kinderpornografischem Inhalt. Außerdem stellten die Beamten zwei Jugendporno-Filme, einen Bildband, neun Zeitschriften sowie 24 ausgedruckte Bilder sicher. Der Bonner Berufungsrichter war der Meinung, dass der 41-Jährige mit seiner Bewährungsstrafe durchaus gut davongekommen war. Jedenfalls zog der Mann nach einem nichtöffentlichen Rechtsgespräch seinen Berufungsantrag wieder zurück.

Die Verhandlung war bereits der zweite Anlauf: Sein Fernbleiben von einem ersten Berufungstermin hatte der Mann mit dem plötzlichen Tod seines Vaters entschuldigt. Nachdem der vermeintlich Verstorbene den vom Gericht informierten Beamten aber höchstpersönlich die Türe zu seiner Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern öffnete, folgte eine weitere Durchsuchung am Zweitwohnsitz des Verurteilten. Offenbar lagen auch den Beamten dort bereits Hinweise auf möglicherweise illegale Handlungen des Mannes vor. Die Staatsanwaltschaft in Stralsund bestätigte erste Ermittlungen, die nicht nur in Richtung Besitz kinderpornografischen Materials gehen, sondern auch Missbrauchsvorwürfe umfassen.

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