Körperverletzung und Diebstahl in Hennef Angeklagte schlugen Opfer mehrfach gegen den Kopf

Siegburg/Hennef · Ein Streit unter Freunden mündete in Hennef in gefährliche Körperverletzung. Im Prozess wollten sich die beiden Angeklagten dazu nicht äußern. Nun sind sie verurteilt worden.

 Das Schöffengricht verurteilte zwei 24-Jährige Hennefer wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl.

Das Schöffengricht verurteilte zwei 24-Jährige Hennefer wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl.

Foto: Meike Böschemeyer

Zu einer Haftstrafe von einem Jahr beziehungsweise acht Monaten verurteilte das Schöffengericht am Montag zwei 24-jährige Angeklagte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Diebstahl. Die Strafe setzte das Gericht unter Vorsitz von Richter Alexander Bluhm zu einer jeweils dreijährigen Bewährungszeit aus.

Die beiden waren vor dem Siegburger Amtsgericht angeklagt, weil sie im April letzten Jahres in Hennef mit einem 21-Jährigen aneinandergeraten waren. Die drei jungen Männer waren damals befreundet und spielten zusammen Fußball im selben Verein. Zunächst war es eine „verbale Auseinandersetzung, die dann in Gewalt mündete“, wie Bluhm feststellte. Der Geschädigte gab an, immer wieder gegen den Kopf geschlagen und in den Rücken getreten worden zu sein – auch als er bereits am Boden lag. Dabei haben die Täter ihm die Arme festgehalten und schließlich sein Handy, das er in der Hand gehalten habe, entrissen. Wer von den Angeklagten das getan habe, konnte der Geschädigte nicht sagen. Ebenfalls nicht nachzuweisen war der Vorwurf, einer der Angeklagten habe ihm mit einem Schlüsselbund, den der in der Faust hielt, vor den Kopf geschlagen. Hätte ein Schlüssel aus der Faust hervorgeragt, wie das Opfer angab, wären die Verletzungen wohl weit schwerer ausgefallen als die, die der 21-Jährige tatsächlich davontrug. Davon zeigten sich sowohl das Gericht als auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung überzeugt. Auch mehrere Zeugen, die das Geschehen beobachtet hatten, konnten sich nicht an einen Schlüsselbund erinnern.

Angeklagter leugnet Beteiligung

Nachgewiesen wurden im Krankenhaus einige Prellungen und ein ausgekugeltes Schultergelenk, das auf eine der körperlichen Attacken zurückzuführen war. Alle Zeugen schilderten, dass es brutal zugegangen sei und dass beide Angeklagte ihr Opfer geschlagen und getreten haben. Einer der Männer hatte zuvor betont, dass er nicht an den Übergriffen beteiligt gewesen sei und nur den Streit habe schlichten wollen. Wenn das so gewesen sei, verstehe er nicht, warum der Mann nach der Tat zusammen mit seinem Komplizen „im Laufsprint davongerannt“ sei, bemerkte der Richter.

Der ursprüngliche Vorwurf des Raubes wurde in den des Diebstahls geändert, denn bei dem Handy habe es sich um einen „nutzbringenden Zufallsfund“ gehandelt, wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft feststellte. Der Vorsatz, das Handy gewaltsam zu entwenden, habe beim Aufeinandertreffen der Kontrahenten wohl nicht bestanden. Strafmildernd wirkte sich bei der Urteilsfindung aus, dass die Angeklagten noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und dass sie in geordneten Verhältnissen leben. Strafverschärfend wirkte hingegen die Tatsache, dass sie sich im Prozess nicht äußern wollten und die Tat nicht einräumten. „Durch ein Geständnis hätte man Pluspunkte sammeln können“, erklärte ihnen der Richter.

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