Fall vor dem Arbeitsgericht Pflegeassistentin nach Party im Hennefer Schaukelkeller gekündigt

Hennef · Eine Party im Hennefer Schaukelkeller wurde einer Pflegeassistentin nun zum Verhängnis. Sie hatte sich für den Tag krank gemeldet und wurde später auf Fotos der Party entdeckt. Vor Gericht spricht die Frau von einer Blitzheilung.

 Auf der „Wild Night Ibiza Party“ im Schaukelkeller tanzte die Klägerin trotz Krankmeldung. (Symbolbild)

Auf der „Wild Night Ibiza Party“ im Schaukelkeller tanzte die Klägerin trotz Krankmeldung. (Symbolbild)

Foto: dpa/Britta Pedersen

Am ersten Juli-Wochenende 2022 meldete sich eine Pflegeassistentin krank. Die Frau war für den Spätdienst an diesem Samstag und Sonntag eingeteilt. In besagter Nacht fand im beliebten Tanzlokal Schaukelkeller in Hennef-Uckerath aber die „White Night Ibiza Party“ statt - und wurde der Frau zum Verhängnis.

Dort entstanden nämlich Fotos von der feiernden Pflegeassistentin, die sie in ihrem eigenen WhatsApp-Status veröffentlichte und auch auf der Homepage des Veranstalters zu sehen waren. Vom Arbeitgeber folgte daraufhin die fristlose Kündigung, wie das Arbeitsgericht Siegburg nun mitteilte. Das wollte die Frau aber nicht akzeptieren und klagte gegen die Kündigung - allerdings erfolglos.

Wie das Arbeitsgericht Siegburg nun entschied, war die fristlose Kündigung gerechtfertigt. „Der wichtige Kündigungsgrund liege darin, dass die Klägerin über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört habe“, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: „Für die Kammer stand aufgrund der Fotos fest, dass sie am Tage ihrer angeblich bestehenden Arbeitsunfähigkeit bester Laune und ersichtlich bei bester Gesundheit an der White Night Ibiza Party teilgenommen habe.“

Die Pflegeassistentin, die seit 2017 bei dem Unternehmen beschäftigt war, wehrte sich vor Gericht und spricht von einer zweitägigen psychischen Erkrankung. Diese sei nach dem Partywochenende und ohne therapeutische Maßnahmen wieder geheilt gewesen. Das Gericht sieht diese Geschichte aber als nicht glaubwürdig an. Unmittelbar nach dem besagten Wochenende hatte die Frau gegenüber ihrem Arbeitgeber zunächst von fiebrigen Grippesymptomen gesprochen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

(ga)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Thomas Spang, Washington,

zu den Ermittlungen
Ironie und Verhängnis
Kommentar zu den Ermittlungen gegen Donald TrumpIronie und Verhängnis
Aus dem Ressort