Gerichtliche Verfahren eingeleitet Stadt Hennef will Wochenendhäuser in Bülgenauel abreißen lassen

Hennef · Die Wochenendhäuser in Bülgenauel bei Hennef beschäftigten die Stadtverwaltung seit Jahren. Viele der Gebäude haben keine Nutzungserlaubnis als Erstwohnsitze. Nun möchte die Stadt Hennef die Häuser abreißen lassen.

Soll abgerissen werden: Das Wochenendhaus von Claudia Jansen.

Soll abgerissen werden: Das Wochenendhaus von Claudia Jansen.

Foto: Ingo Eisner

Etwa 53 Menschen waren damals dort sogar mit Erstwohnsitz gemeldet. Die Betroffenen, die um ihr Eigentum fürchteten, gründeten eine Interessengemeinschaft. Sie sammelten Unterschriften, versuchten, per Online-Petition, die insgesamt 544 Unterstützer fand, ihre Rechte zu wahren und forderten ein dauerhaftes Wohnrecht für alle Siedlungs-Bewohner. Gebracht hat das alles nichts. Laut Stadt, die kürzlich im Dorfausschuss eine Anfrage der CDU zu diesem Thema beantwortet hat, sind mittlerweile gerichtliche Verfahren zu sämtlichen illegalen Gebäuden, die abgerissen werden sollen, eingeleitet.

Vor sechs Jahren befürchteten die Eigentümer der Häuser eine „kalte Enteignung“ und drastische Wertverluste, weil die Stadt das Gebiet unmittelbar hinter dem Siegdamm im Flächennutzungsplan für die Landwirtschaft ausweisen wollte. Nachdem die Bezirksregierung Köln die Kartierungen für Überschwemmungsgebiete neu gefasst hatte, warf die Verwaltung einen näheren Blick auf die Siedlung und entdeckte dabei viele unerlaubte Erstwohnsitze und Schwarzbauten. Mittlerweile beschäftigt das Thema die Juristen.

Fehlende Baugenehmigung

In etwa 20 Wochenendhäusern seien laut Verwaltung die Hauptwohnsitze mittlerweile abgemeldet und überwiegend auch aufgegeben worden. Bisher wurden laut Stadt seit 2019 für insgesamt acht Häuser Abbruchverfügungen erlassen, gegen die allesamt Klagen eingereicht wurden. Erloschen ist zudem die Baugenehmigung für ehemals genehmigte Wochenendhäuser, die als Dauerwohnsitz genutzt wurden. Selbst wenn die Dauerwohnnutzung von den Besitzern der Häuser aufgegeben werden sollte, wäre laut Stadt eine Wiederaufnahme einer Wochenendnutzung aufgrund der fehlenden Baugenehmigung nicht mehr zulässig.

Überdies scheide laut Verwaltung eine erneute Genehmigung als Wochenendhäuser alleine schon aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet aus. Dies habe das Kölner Verwaltungsgericht in einem Klageverfahren einer betroffenen Bewohnerin auch so bestätigt. Dieses Urteil sei laut Stadt rechtskräftig. Nach Meinung der Hennefer Verwaltung sei damit auch jeglicher Bestandsschutz für die betroffenen Bauten erloschen und eine weitere Nutzung nicht zulässig. Dies gelte allerdings nicht für Häuser außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Abbruchverfügungen würden derzeit nur für Häuser erlassen, die nicht mehr genutzt werden oder bei denen besondere Gefahren vorliegen.

Claudia Jansen, die dort seit 1992 ein Wochenendhaus im Überschwemmungsgebiet besitzt und Vorsitzende der Interessengemeinschaft ist, hatte 2018 ebenfalls geklagt, ihre Klage aber wieder zurückgezogen, weil sie keine Chance sah, das Haus als Erstwohnsitz behalten zu können. „Ich habe mir damals eine Wohnung in Köln gesucht und dort meinen Erstwohnsitz hin verlagert“, erinnert sich Jansen. Seitdem nutzt sie ihr Gebäude in der Siedlung nur noch als Wochenendhaus. Ob sie das auch weiterhin kann, steht indes noch nicht fest. Eine Abbruchverfügung hat sie noch nicht erhalten. „Ich warte erst einmal ab“, sagte Jansen. "Ich verstehe nicht, dass leerstehende Häuser, die eigentlich bereits 2016 abgerissen werden sollten und einer Erbengemeinschaft gehören, nach wie vor stehen". Zudem sei sie von Hochwasser nie wirklich betroffen gewesen.

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