Verkehrsschild auf der Frankfurter Straße Überholverbot von Radlern hat sich in Hennef grundsätzlich bewährt

Hennef · Seit einem Jahr zeigt ein neues Verkehrsschild im Hennefer Zentrum an, dass Fahrradfahrer auf der Frankfurter Straße nicht überholt werden dürfen. Der ADFC zieht eine positive erste Bilanz, sieht aber noch Verbesserungsbedarf.

 Seit einem Jahr gilt das Überholverbot von Radlern auf der Frankfurter Straße in Hennef.

Seit einem Jahr gilt das Überholverbot von Radlern auf der Frankfurter Straße in Hennef.

Foto: Ingo Eisner

Ein rotes Auto neben einem schwarzen Fahrrad und Motorrad – das rot umrandete Schild ist noch nicht oft an Straßen zu finden. In Hennef gehört das Überhol-Verbotsschild nun aber schon seit einem Jahr zum Stadtbild. So lange schon zeigt es auf der Frankfurter Straße an, dass Fahrradfahrer hier nicht überholt werden dürfen. Mit positivem Ergebnis, wie die Hennefer Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Fahradclubs (ADFC) mitteilt.

„Die heutige Bilanz sieht aus der Sicht des ADFC grundsätzlich positiv aus. Auch vorsichtige Radfahrer, die seit der letzten Regeländerung 2019 auf der Frankfurter Straße nicht mehr den Gehweg benutzen dürfen, können jetzt selbstbewusster auf dieser Straße fahren“, sagt ADFC-Ortsgruppensprecher Sigurd van Riesen. „Wenn sie möchten, sogar nebeneinander; was jetzt erlaubt ist, soweit der Verkehr nicht behindert wird“, fügt er hinzu.

Hennefs Bürgermeister hält das eingeführte Überholverbot für einen weiteren kleinen Baustein hin zu einer fahrradfreundlicheren Stadt. „Das von uns im letzten Jahr angeordnete Überholverbot von Radfahrern und Radfahrerinnen auf der Frankfurter Straße zwischen Dickstraße und Alter Ladestraße erhöht nachweislich die Sicherheit für Radlerinnen und Radler im Innenstadtbereich und macht es attraktiver, mit dem Fahrrad in die Stadt zu kommen“, sagt Mario Dahm auf Anfrage des GA. „Wir beobachten zudem, dass das neue Verkehrszeichen zunehmend bekannter wird und so auch die Akzeptanz steigt“, sagt er.

Das Überholverbot von Radlern ist laut van Riesen enorm wichtig gewesen. „Es gab immer wieder heikle und sogar gefährliche Situationen im zentralen Bereich der Frankfurter Straße zwischen der Linden- und der Bachstraße“, sagt er. Radler seien ohne den notwendigen Abstand und sogar unter Nutzung der Gegenfahrbahn jenseits der Laternen überholt worden. „Bei dem innerorts vorgeschriebenen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern ist das Passieren von Radlern schlicht unmöglich“, so van Riesen. Aufgrund dieser für ihn unhaltbaren Situation habe der ADFC direkt nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 die Anordnung des Überholverbotes bei der Stadt Hennef beantragt.

ADFC fordert mehr Polizeikontrollen

„Die behördlichen Beratungen, insbesondere mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises nahmen dann aber fast zwei Jahre in Anspruch, weil dort die entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Auslegungshilfen des Bundes noch nicht vorlagen“, so van Riesen. Vor einem Jahr konnte das Überholverbot dann an der Frankfurter Straße eingeführt werden. Seitdem ist das vielfach noch unbekannte Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) im Hennefer Zentrum präsent.

Trotz seiner positiven Bilanz gießt van Riesen aber auch etwas Wasser in den Wein. Es zeige sich nämlich in der Praxis, dass das Überholverbot trotz der Beschilderung immer wieder nicht eingehalten werde. „Vereinzelt werden auch die Radfahrenden durch eng auffahrende Autos bedrängt“, sagt van Riesen. Um das zu ändern und weiter aufzuklären, sind aus seiner Sicht viel mehr Polizeikontrollen erforderlich. Weil die Situation für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer weiterhin unbefriedigend ist, sieht er nur eine Lösung: „Einen lebenswerten und sicheren Straßenraum würde eine Regelung nach ‚Shared Space‘ bedeuten, bei dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind.“

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