Schuld der Männer nicht bewiesen Urteil im Hennefer Vergewaltigungs-Prozess gefällt

Hennef · Das Bonner Landgericht hat drei junge Männer entlastet. Die Aussage des 14-jährigen angeblichen Opfers war unbrauchbar.

 Das Bonner Landgericht.

Das Bonner Landgericht.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor dem Bonner Landgericht ist am Freitagmittag der Prozess gegen drei junge Männer mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Bereits zuvor waren die Verfahren gegen die zwei Hauptangeklagten nach Jugendrecht eingestellt worden. Den beiden 21- und dem 20-Jährigen war von der Anklage vorgeworfen worden, ein 14-jähriges Mädchen auf dem Rücksitz eines Autos gemeinsam mehrfach vergewaltigt zu haben. Dem nun Freigesprochenen hatte die Staatsanwaltschaft Beihilfe zu der Tat vorgeworfen. Er soll neben dem Wagen Wache gehalten haben.

Der Prozess hinterlässt allerdings bei den Richtern der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht eine Vielzahl von Fragezeichen: „Wir wissen nicht, was sich auf dem Rücksitz zugetragen hat“, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen in der Begründung der Kammerentscheidung. Das sei für ein Gericht sehr frustrierend.

Jedenfalls sei es auf alle Fälle sehr gut möglich, dass das Geschehen komplett freiwillig gewesen sei, und es sei für jeden Richter ein Albtraum, einen Unschuldigen fälschlich zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft ging in der Anklage davon aus, dass die drei Männer im vergangenen September an einer Bushaltestelle in Hennef zwei Mädchen im Alter von 14 und zwölf Jahren unter dem Vorwand, die beiden zum Bahnhof zu bringen, überredet hatten, in ihr Auto einzusteigen.

Stattdessen sei die Fahrt aber zu einem abgelegenen Parkplatz gegangen, wo zwei Angeklagte die 14-Jährige mehrfach vergewaltigt haben sollten. Für dieses Szenario gibt es aber keinen Anhaltspunkt mehr: Nachdem bereits die Zwölfjährige vor Gericht ausgesagt hatte, von ihrer Freundin zu einer dahingehenden Aussage gedrängt worden zu sein, um Stress mit ihrem strengen Vater zu vermeiden, erwies sich dann auch die Aussage des angeblichen Opfers als unbrauchbar. Das Mädchen hatte in nichtöffentlicher Vernehmung gesagt, dass es sich an den Zeitraum zwischen dem Einsteigen und dem Aussteigen so gut wie nicht mehr erinnern könne.

„Wir sind uns alle einig, dass das ein ganz armes Mädchen ist“, so der Vorsitzende mit Blick auf dessen offenbar extrem religiösen Vater. Der Christ habe es geschafft, seiner Tochter jegliche Lebensfreude zu nehmen. Letztlich habe die Jugendliche aber keinerlei Angaben gemacht, die zu einer Verurteilung der Angeklagten hätten führen können. Da allerdings einer der beiden der Vergewaltigung Beschuldigten zu Beginn des Verfahrens eine Art Teilgeständnis abgelegt hatte, wurden die Angeklagten nicht freigesprochen, sondern das Verfahren nur nach Jugendrecht eingestellt.

Was den Mann zu seinem ersten Eingeständnis gebracht haben könnte, konnte das Gericht genau so wenig aufklären wie die Frage der Herkunft einer weiteren, bei dem Mädchen gesicherten DNA-Spur: Die stammte nämlich von dem nun Freigesprochenen, der niemals und von niemandem beschuldigt worden war, sich an der 14-Jährigen vergangen zu haben.

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