Landgericht Bonn Hennefer muss sich wegen bewaffneten Drogenhandels verantworten
Bonn/Hennef · Bei einer Wohnungsuntersuchung entdeckten Ermittler neben Drogen und Bargeld auch ein kleines Waffenlager in der Wohnung eines Hennefers. Deswegen sitzt der 32-Jährige jetzt vor dem Bonner Landgericht auf der Anklagebank.
Vor der 7. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat am Donnerstag ein Verfahren gegen einen 32-jährigen Hennefer begonnen, dem die Staatsanwaltschaft bewaffneten Drogenhandel vorwirft. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am 11. Oktober 2021 hatten Ermittler 340,52 Gramm Marihuana, diverse Dealer-typische Gegenstände und 3900 Euro Bargeld sicher gestellt. Außerdem fanden sie unweit der Drogen ein kleines Waffenlager: Neben einem sogenannten Nunchaku, einer traditionellen japanischen Bauernwaffe, die ursprünglich als Dreschflegel benutzt wurde, bewahrte der Angeklagte einen Schlagring, ein großes Messer, eine Machete, ein Luftgewehr sowie zwei Gasdruck-Pistolen auf.
Der Prozess begann mit einem gescheiterten Verständigungsversuch: Der Anwalt des Angeklagten versuchte, dem Gericht und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft die Zusage zu einer Strafe im bewährungsfähigen Bereich von maximal zwei Jahren abzuringen. Im Gegenzug werde sein Mandant mit einem vollumfänglichen Geständnis zur Aufklärung beitragen. Dem mochte der Staatsanwalt aber nicht zustimmen. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Mandanten trug der Anwalt dennoch eine Erklärung mit dem Geständnis vor.
Verhaftung nach Auswertung von Chatprotokollen
Auf die Spur gekommen waren die Drogenfahnder dem Angeklagten nach dem sogenannten Encrochat-Hack: Im Frühjahr 2020 hatten die Polizeibehörden der Niederlande und Frankreichs den gleichnamigen Anbieter verschlüsselter Handys infiltriert und waren so an eine schier unglaubliche Menge von Chatprotokollen der meist kriminellen Nutzer gelangt. Auch in Deutschland hat die Auswertung der Daten zu einer Vielzahl von Verhaftungen und ersten Verurteilungen geführt.
Im konkreten Fall gingen die Ermittler zunächst davon aus, dass der Hennefer an dem Betrieb einer illegalen Hanfplantage in Köln beteiligt war. Das bestätigte sich zwar nicht, führte aber zu der Wohnungsdurchsuchung des vielfach Vorbestraften. Zu den Waffen gab der Mann an, dass er sie gesammelt habe. Da er die Drogen niemals aus seiner Wohnung heraus verkauft habe, hätte er sie dort auch gar nicht gegen seine Kunden einsetzen können, argumentierte er zudem. Mit einem Urteil wird im Februar gerechnet.